DRB dringt auf Neugestaltung der Besoldung

Berlin. Im Bundestagswahljahr wendet sich der Deutsche Richterbund (DRB) mit zehn Leitsätzen für eine wettbewerbsfähige und rechtssichere Besoldung an die Politik.

Eine länderübergreifende DRB-Expertenkommission hat zwei Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr zum Anlass genommen, das Besoldungsgefüge grundsätzlich in den Blick zu nehmen und eigene Leitlinien für eine Neuordnung der Richterbesoldung vorzulegen.

Im Sommer 2020 hat das Bundesverfassungsgericht zwei wegweisende Beschlüsse veröffentlicht und darin wesentliche Strukturelemente der aktuellen Richterbesoldung in Berlin und Nordrhein-Westfalen für teilweise verfassungswidrig erklärt. Es hat festgestellt, dass die Besoldung in den Gruppen R1 und R2 in Berlin über viele Jahre hinweg „evident unzureichend“ war. „Sie genügte nicht, um Richtern und Staatsanwälten nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung dieser Ämter für die Allgemeinheit einen der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards angemessenen Lebensunterhalt zu ermöglichen“, so der Beschluss. Bei der Festlegung der Grundgehaltssätze seien die Sicherung der Attraktivität des Amtes für qualifizierte Kräfte, das Ansehen dieses Amtes in den Augen der Gesellschaft, die von Richtern und Staatsanwälten geforderte Ausbildung, ihre Verantwortung und ihre Beanspruchung nicht hinreichend berücksichtigt worden. Mit dem zweiten Beschluss gab das Verfassungsgericht dem Land Nordrhein-Westfalen auf, kinderreiche Justizjuristinnen und -juristen besser zu bezahlen. Die Besoldungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen seien nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, soweit sie die Besoldung der Gruppe R2 bei drei oder mehr Kindern in den Jahren 2013 bis 2015 betreffen, stellte Karlsruhe klar.

Attraktivität der Justiz als Arbeitgeber sichern

Die Richter erteilten mit ihren Urteilen den Auftrag zu einer gesetzlichen Neugestaltung der Besoldungsregeln, zu dessen Umsetzung das DRB-Papier beitragen will. Nach Ansicht der Expertenkommission sei die Besoldung so auszugestalten, „dass der Staat im Wettbewerb mit privaten Arbeitgebern dauerhaft attraktiv bleibt“. Nur so könne er für seine Kernaufgaben auch konjunkturunabhängig die besten Köpfe gewinnen. Die Experten warnen zudem davor, dass Leistungsdefizite die Integrität und Gemeinwohlorientierung staatlichen Handelns in Frage stellten. Die Entwicklung der R-Besoldung sei aber in erheblichem Maße hinter der Entwicklung der Gehälter von vergleichbaren Berufsgruppen in der Privatwirtschaft zurückgefallen.

Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes ein zu eins übertragen

Das Positionspapier fordert die Länder auf, die Besoldung „unabhängig von Familienstand und Kinderzahl sowie unabhängig von Wohn- oder Dienstort angemessen, attraktiv und wettbewerbsfähig“ auszugestalten. Die Angemessenheit der Besoldung sei durch die Höhe des Grundgehalts zu sichern; familien- oder ortsbezogene Zuschläge führten grundsätzlich nicht zur Angemessenheit der Besoldung. „Sie können nur dazu dienen, in einzelnen Situationen extrem hohe Lebenshaltungskosten auszugleichen.“ Als erste Voraussetzung für eine wettbewerbsfähige Besoldung verlangt die Kommission, die Tarifabschlüsse für den öffentlichen Dienst regelmäßig „zeit- und volumengenau auf Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu übertragen“.

Bundeseinheitliche Standards schaffen

Darüber hinaus dringen die Experten darauf, „für die aktuell erforderlichen Strukturanpassungen bundeseinheitliche Standards zu schaffen“. Die mit der Föderalisierung der Gesetzgebungskompetenz eingetretene Zersplitterung des Besoldungsgefüges habe sich als nachteilig erwiesen. Sie dürfe nicht weiter vertieft werden. Deutlich kritisieren die Verfasser der Besoldungsleitsätze zudem, dass die Betroffenen die amtsangemessene Besoldung immer wieder erst einklagen müssten. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Besoldungsrecht seien „zeitnah sowie rechts- und verfassungssicher“ umzusetzen. Dabei müssten die Umsetzungsgesetze so gestaltet werden, „dass sie keinen neuen Zweifel an ihrer Verfassungsmäßigkeit begründen“, appelliert die DRB-Kommission an die Regierungen in Bund und Ländern.

Besoldungsunterschiede zwischen den Ländern aufheben

Die Notwendigkeit, das Besoldungsgefüge nochmals grundsätzlich in den Blick zu nehmen, zeigt auch der zum Jahreswechsel 2020/21 neu erhobene Ländervergleich zur Besoldung. Demnach beträgt der Einkommensunterschied bei jungen Richterinnen und Richtern oder Staatsanwältinnen und Staatsanwälten zwischen Spitzenreiter Bayern und Schlusslicht Saarland 685 Euro im Monat. Im vergangenen Jahr lag der Unterschied bei 679 Euro. Auch bei langjähriger Berufserfahrung gibt es weiterhin deutliche Einkommensunterschiede. So beträgt beispielsweise die R1-Besoldung im zehnten Jahr mit Berufserfahrung für verheiratete Richter und Richterinnen mit zwei Kindern in Sachsen-Anhalt 6358 Euro im Monat, während der Betrag im Saarland mit 5342 Euro mehr als 1000 Euro darunter liegt. Bei der R2-Besoldung beträgt die Differenz bei gleichem Familienstatus im zwanzigsten Berufsjahr in der Spitze 939 Euro. Hier führt Bayern die Bundesländer mit Monatsbezügen von 8129 Euro erneut an, während das Saarland mit 7190 Euro wiederum das Schlusslicht bildet.

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Bild von Matthias Schröter Matthias Schröter Pressesprecher
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