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Die Personallücken in der Justiz sind durch das bundeseinheitliche System zur Berechnung des Personalbedarfs (PEBB§Y) objektiv gut nachvollziehbar. Der Deutsche Richterbund (DRB) appelliert deshalb an die Politik, die Personallücken in der Justiz nachhaltig zu schließen.
Wer effektiv gegen Terrorismus und organisiertes Verbrechen, Internet- und Alltagskriminalität vorgehen will, muss neben der Polizei auch die Strafjustiz deutlich besser ausstatten. Anderenfalls wird die Justiz mehr denn je zum Flaschenhals bei der Strafverfolgung und für einen effektiven Rechtsschutz der Bürger und Unternehmen.
Die neue schwarz-rote Bundesregierung setzt mit dem Koalitionsvertrag das richtige Signal für einen starken Rechtsstaat. Es ist dringend notwendig, dass Union und SPD die Justiz durch einen Rechtsstaatspakt mit den Ländern personell verstärken und digitaler aufstellen. Schwarz-Rot muss jetzt schnell ins Machen kommen und den angekündigten neuen Bund-Länder-Pakt rasch umsetzen. Bundesweit fehlen derzeit mehr als 2000 Staatsanwälte und Strafrichter, fast eine Million unerledigte Fälle stapeln sich bei den Ermittlungsbehörden und viele Gerichtsverfahren dauern immer länger. Die Probleme dulden keinen Aufschub, ohne eine schlagkräftige Strafverfolgung wird auch die im Koalitionsvertrag ausgerufene Sicherheitsoffensive scheitern.
Die schon jetzt sehr angespannte Situation könnte sich ohne eine vorausschauende Personalpolitik in den kommenden Jahren noch deutlich verschärfen, denn auf die deutsche Justiz rollt eine große Pensionierungswelle zu. Zahlreiche Juristen scheiden bundesweit bis 2033 aus dem Dienst aus, die Justiz verliert Tausende Richter und Staatsanwälte. In den neuen Bundesländern sind nach einer aktuellen Studie des Richterbundes zur Zukunftsfähigkeit der Justiz rund 60 Prozent aller Juristen in Gerichten und Staatsanwaltschaften zu ersetzen. Eine vorbeugende Personalpolitik muss jetzt beginnen. Wenn die Politik hier nicht aktiv wird, droht der Rechtsstaat weiter zu erodieren.
Berechnung des Personalbedarfs der Gerichte und Behörden
Hintergrund: Die Berechnung des Personalbedarfs der Gerichte und Behörden erfolgt mit den Personalbedarfsberechnungssystemen PEBB§Y und PEBB§Y-Fach, die im Auftrag der Länder von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers entwickelt worden sind. PEBB§Y erfasst den tatsächlichen Personalbedarf, der für die Erledigung der justiziellen Aufgaben erforderlich ist, möglichst genau auf betriebswirtschaftlicher, analytischer Basis. Derzeit werden die Personalbedarfsberechnungssysteme für die ordentliche Gerichtsbarkeit und die Staatsanwaltschaften fortgeschrieben und alle dortigen Aufgaben neu erfasst, weil das bisherige System die gestiegene Komplexität des Rechts und der gerichtlichen Verfahren nicht mehr hinreichend abbildet und damit einen zu geringen Personalbedarf ausweist.