11.09.18

Bündnis für das Deutsche Recht

Law – Made in Germany

Made in Germany ist seit Jahrzehnten ein internationales Gütesiegel. Deutsche Produkte genießen überall auf der Welt hohes Ansehen. Dieses Qualitätssiegel gilt auch für das deutsche Recht. Es ist für alle gleichermaßen zugänglich, wertorientiert und nicht auf wirtschaftliche Betrachtungen reduziert. Es bietet sozial ausgewogene Lösungen. Seine Vorhersehbarkeit wirkt streitvermeidend. Seine Effizienz spart Zeit und damit wertvolle Ressourcen. Das in der Tradition kontinentalen Rechts stehende deutsche Recht und seine Institutionen schaffen Rechtssicherheit und damit Vertrauen.

Wie Unternehmen mit ihren Produkten stehen auch Rechtssysteme und Rechtskulturen miteinander im Wettbewerb. Das Common Law und kontinentaleuropäische Kodifikationsrecht konkurrieren miteinander. Deutschland muss diesen Wettbewerb nicht scheuen und sich noch stärker als bisher engagieren.

Die damalige Bundesjustizministerin hat deshalb am 27. Oktober 2008 mit dem Deutschen Richterbund (DRB), dem Deutschen Anwaltverein, der Bundesrechtsanwaltskammer, dem Deutschen Notarverein, der Bundesnotarkammer und dem Deutschen Juristinnenbund das "Bündnis für das deutsche Recht" geschlossen. Der Initiative sind seither weitere Partner aus der deutschen Wirtschaft beigetreten.

Über die Vorteile des deutschen Rechts informiert die Broschüre "Law - Made in Germany", die in die englische, französische, spanische, russische, chinesische, arabische und vietnamesische Sprache übersetzt worden ist.

Der Deutsche Richterbund wirkt an der Programmgestaltung des Bündnisses mit, beteiligt sich aktiv an Veranstaltungen und entsendet Experten aus der Justizpraxis in die Rechtsberatungsprogramme des Bundesjustizministeriums, des Auswärtigen Amtes, der GIZ, der IRZ und einzelner Bündnispartner. Regelmäßig werden in der Geschäftsstelle des DRB in Berlin hochrangige ausländische Delegationen von Richtern, Staatsanwälten und Rechtspolitikern empfangen, die sich über Lösungen des deutschen Rechts informieren. Bei diesen Kontakten besteht regelmäßig großes Interesse an der Arbeit des DRB bei der Wahrnehmung der Belange der Justiz im rechtspolitischen und gesellschaftlichen Diskussions- und Entscheidungsprozess.