Berlin. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass auch kinderreiche Richter und Staatsanwälte angemessen bezahlt werden müssen.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts stellt mit seinem heute veröffentlichten Beschluss klar, dass die Besoldungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind, soweit sie die Besoldung kinderreicher Richter und Staatsanwälte der Besoldungsgruppe R 2 in den Jahren 2013 bis 2015 regeln.
„Damit hat Karlsruhe einen Tag nach der Entscheidung, dass Berliner Richter und Staatsanwälte jahrelang zu wenig Geld bekommen haben, die Position von Justizjuristen erneut gestärkt. Das Bundesverfassungsgericht bestätigt damit auch die vom DRB vertretene Position“, sagte Marco Rech, im Präsidium des Deutschen Richterbundes (DRB) für Besoldung zuständig, am Mittwoch in Berlin.
Eine amtsangemessene Alimentierung leitet sich aus der Verfassung ab. Dem Bundesverfassungsgericht zufolge ist die Besoldung so zu regeln, dass Richter und Beamte nicht vor die Wahl gestellt werden, entweder eine ihrem Amt angemessene Lebensführung aufrechtzuerhalten oder, unter Verzicht darauf, eine Familie mit drei oder mehr Kindern zu haben und diese entsprechend den damit übernommenen Verpflichtungen angemessen zu unterhalten.