19.05.25

Besoldung

Amtsangemessene Besoldung sicherstellen

Die Justiz hat als dritte Staatsgewalt eine elementare Bedeutung für den demokratischen Rechtsstaat. Sie sorgt für die Kontrolle insbesondere der Exekutive. Sie dient dem Schutz von Bürgern und Unternehmen sowie der Durchsetzung ihrer Rechte. Nach dem Grundgesetz ist die rechtsprechende Gewalt den Richtern anvertraut, die unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind.

Richter tragen damit eine herausragende Verantwortung für den Rechtsstaat. Staatsanwälte erfüllen im Strafrecht mit den Gerichten die Aufgabe der Justizgewährung und stehen für ein rechtsstaatliches Strafverfahren. Damit die Judikative die ihr obliegenden Aufgaben uneingeschränkt und effektiv erfüllen kann, bedarf es einer sachlichen und personellen Ausstattung, die der Bedeutung der dritten Staatsgewalt Rechnung trägt. Dazu gehört auch eine amtsangemessene Besoldung.

Der Deutsche Richterbund (DRB) gibt auf der Internetseite www.richterbesoldung.de einen Überblick über die Auswirkungen der Föderalismusreform 2006, mit der die Zuständigkeit für die Besoldung und die Versorgung von Beamten, Richtern und Staatsanwälten auf die Länder übertragen worden ist. Auf dieser Seite finden sich fortlaufend aktualisierte Informationen über den Stand und die Entwicklung des Besoldungs- und Versorgungsrechts des Bundes und der 16 Länder.

Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen in den Jahren 2015 und 2020 Maßstäbe formuliert, wann eine Besoldung nicht mehr angemessen ist und entsprechend Besoldungsgesetze als verfassungswidrig aufgehoben. Seitdem nutzen die Besoldungsgesetzgeber verschiedene Instrumente, um zu einer verfassungsgemäßen Besoldung zu gelangen, namentlich familien- oder ortsbezogene Leistungen. Nach unserer Auffassung genügen sie damit auch weiterhin nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil solche Leistungen nicht dem zum Alimentationsgrundsatz gehörenden Leistungsprinzip entsprechen und die Besoldung dem Amt entsprechen muss und nicht der familiären Situation des Beamten oder Richters. Dieses grundlegende Prinzip der Besoldung wird offenbar aus kurzsichtigen fiskalischen Gründen heraus außer Kraft gesetzt. Es braucht eine signifikante Erhöhung der (Tabellen-)Besoldung von Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in Deutschland.

Kluft zwischen den Bundesländern wächst

Zudem wurden die Tarifabschlüsse für Angestellte im öffentlichen Dienst in der Vergangenheit wiederholt nicht immer zeit- und wirkungsgleich auf die Richterbesoldung übertragen. Besoldungsbestandteile wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld sind in zahlreichen Bundesländern ganz oder zum überwiegenden Teil gestrichen worden. Ferner werden im Beihilfebereich immer wieder Kürzungen vorgenommen.

Um Rechtsschutzdefizite im Besoldungsrecht zu beheben und eine Überlastung der Verwaltungsgerichte durch tausende Besoldungsverfahren zu vermeiden, hat der Richterbund den Entwurf einer Alimentationsgrundsatzklage in die politische Diskussion eingebracht. Die Alimentationsgrundsatzklage soll für eine schnellere kollektive Klärung grundsätzlicher Besoldungsfragen vor den Oberverwaltungsgerichten sorgen. Klagebefugt sollen nur die Spitzenorganisationen der Beamten, Richter und Soldaten sein.

Die aktuelle Besoldungspolitik vieler Länder ist kurzsichtig und gefährdet die hohe Qualität der Justiz. Gerade im Wettbewerb um die besten Nachwuchsjuristen drohen manche Länder den Anschluss zu verlieren. Der DRB wird deshalb weiterhin entschieden für eine bundeseinheitliche amtsangemessene Besoldung eintreten und sich dafür stark machen, dass Bund und Länder nicht lediglich eine verfassungsrechtliche Mindestbesoldung gewähren.