19.05.25

E-Justice und digitale Justiz

Digitalisierung der Justiz forcieren

Die Justiz ist auf dem Weg in das digitale Zeitalter – der digitale Wandel läuft auf Hochtouren. Die Politik muss aber noch deutlich mehr tun, wenn der Umstieg der Justiz auf einen sicheren und schnellen Datenverkehr, auf elektronisch geführte Akten und auf moderne Hardware in allen Gerichten überzeugend gelingen soll. Ziel muss ein digitaler Wandel sein, der die Arbeit in den Gerichten vereinfacht und den Zugang zur Justiz erleichtert und beschleunigt.

Ab 2026 soll der elektronische Rechtsverkehr verpflichtend sein. Die Justizverwaltungen der Länder stehen vor der Herausforderung, das rechtzeitig flächendeckend und einheitlich umzusetzen. Dafür braucht es auch einen deutlichen Ausbau von Breitbandzugängen. Derzeit ist die Versorgung nicht bundesweit gesichert.

Die Austauschformate für die elektronische Gerichtskorrespondenz müssen bundesweit einheitlich sein. Der elektronische Rechtsverkehr bleibt damit eine der größten Herausforderungen in den nächsten Jahren: Die Justiz braucht eine zeitgemäße Kommunikation und muss dabei ihre unabhängige Arbeitsweise wahren. Der Deutsche Richterbund (DRB) setzt sich für praxistaugliche Anwendungen und eine leistungsfähige, sichere Hardwareausstattung ein.

Rechtsanwälte und Behörden kommunizieren bereits weitgehend elektronisch mit Staatsanwaltschaften und Gerichten. Der für Bürger inzwischen eingerichtete Dienst „Mein Justizpostfach“ sollte weiterentwickelt werden. Der Richterbund legt Wert darauf, dass dabei die besonderen Erfordernisse der Justiz berücksichtigt werden und Richter und Staatsanwälte von Beginn an in die Entscheidungsprozesse eingebunden sind. Dazu gehören etwa Praxisbeiräte an den Gerichten, die vor Ort Fragen und Probleme der Kollegen klären.

Der elektronische Rechtsverkehr kann nur dann zu besseren Arbeitsbedingungen für Richter und Staatsanwälte beitragen, wenn die Eingänge auch innerhalb der Justiz elektronisch weiterverarbeitet werden können. Dazu müssen die Arbeitsabläufe und insbesondere die Aktenführung ebenfalls auf elektronische Medien umgestellt werden. Zugleich ist die Unabhängigkeit der Justiz als dritter Staatsgewalt beim Umstieg in das digitale Zeitalter ohne Abstriche zu garantieren.

Anders als in vielen Bereichen der Wirtschaft und der Verwaltung darf die IT in der Justiz nicht zur Standardisierung und Steuerung von Entscheidungsprozessen eingesetzt werden. Sie muss vielmehr so konzipiert sein, dass sie die eigenständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise des unabhängigen Richters und des an das Legalitätsprinzip gebundenen Staatsanwalts unterstützt. Das schließt etwa verbindliche Vorgaben des Systems für einen bestimmten Workflow aus. Zudem muss der sichere Umgang mit den verarbeiteten Daten gewährleistet werden, das gilt für die Verfahrensdaten ebenso wie für personen- und nutzungsbezogene Daten der Richter und Staatsanwälte.

Entscheidend für eine erfolgreiche Digitalisierung der Justiz ist auch die personelle Ausstattung der Gerichte. Es fehlen IT-Fachleute und die stark geforderten Geschäftsstellen sind vielfach zu dünn besetzt. Auch veraltete, fehleranfällige oder umständliche Softwarelösungen sowie chronisch überlastete Datennetze bremsen die Arbeit mitunter aus. Medienbrüche und endlose Scan-Schleifen kommen erschwerend hinzu. Derweil sind brauchbare KI-Werkzeuge, um Prozessstoff zum Beispiel in Massenverfahren schneller durchdringen zu können, für den Regelbetrieb in der Fläche noch nicht verfügbar. Bislang fehlt auch die technische Verknüpfung mit den polizeilichen Systemen. Die Justiz setzt deshalb darauf, dass Bund und Länder das Digitalisierungstempo in den kommenden Jahren weiter erhöhen. Es braucht massive Investitionen, um den digitalen Wandel zu beschleunigen.