28.12.18

Geschichte

Seit 1909 streitet der Deutsche Richterbund für Unabhängigkeit

Der Deutsche Richterbund (DRB) wurde am 1. Januar 1909 gegründet. Zuvor hatten es schon auf Länderebene Vereine von Richtern und Staatsanwälten gegeben. Sitz des neu gegründeten Verbandes war München.

Von Anfang an setzte sich der Deutsche Richterbund vor allem für die volle sachliche und persönliche Unabhängigkeit der damals noch beamteten Richter ein. So sollten die Richter vor jeglicher Einflussnahme anderer Staatsorgane geschützt werden. Sie sollten im kaiserlichen Deutschland allein dem Recht verpflichtet sein. Daneben beteiligte sich der Deutsche Richterbund an der Entwicklung der grundlegenden Justizgesetze wie Gerichtsverfassungsgesetz, Straf- und Zivilprozessordnung sowie des materiellen Straf- und Zivilrechts.

Unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft vollzog sich die unrühmliche Gleichschaltung des Deutschen Richterbundes. Nachdem er zuvor korporativ dem „Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen“ beigetreten war, löste sich der Verband mit Ablauf des Jahres 1933 auf. Widerstände dagegen hat es im Deutschen Richterbund kaum gegeben, stattdessen offene oder konkludente Zustimmung. Das dunkelste Kapitel der deutschen Geschichte ist zugleich auch das dunkelste Kapitel des Deutschen Richterbundes.

Nach dem Zusammenbruch der Hitler-Diktatur und der Gründung der Bundesrepublik Deutschland lange Zeit verdrängt, wurde das Versagen der Justiz und des Verbandes während der Nazi-Zeit erst in den siebziger und achtziger Jahren offen und selbstkritisch diskutiert.

Am 27. Oktober 1949 kam es zur Neugründung des Deutschen Richterbundes auf dem Gebiet der damaligen Bundesrepublik Deutschland. Vordringliches Ziel war es zunächst, die Verabschiedung der vom Grundgesetz vorgeschriebenen Richtergesetze im Bund und in den Ländern zu erreichen. Damit sollten die Einzelheiten der besonderen Rechtsstellung der Richter geregelt werden. In gleicher Weise konzentrierte sich der DRB auf die Schaffung und Fortentwicklung rechtsstaatlicher Gesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland. Hier liegt bis heute ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit.

1999 Umzug nach Berlin

Der Sitz des Deutschen Richterbundes war seit 1975 Bonn. Nachdem nach Vollendung der Einheit Deutschlands auch in den ostdeutschen Bundesländern Vereine von Richtern und Staatsanwälten entstanden und Mitglieder im Richterbund geworden waren, wurde 1996 förmlich der Beschluss gefasst, den Sitz des Verbandes nach Berlin zu verlegen. Dort befindet sich seit dem 1. März 1999 die Bundesgeschäftsstelle des Deutschen Richterbundes.

Im Gebäude der Berliner Geschäftsstelle wurde am 6. Oktober 2010 die Gedenktafel „Verfolgt – Entrechtet – Aus dem Amt getrieben“ enthüllt. Die Gedenktafel entstand, weil die Justiz in Deutschland ihren jüdischen Kolleginnen und Kollegen ein dauerhaft ehrendes Andenken schuldet. Der Deutsche Richterbund hat deshalb die Namen der in der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft verfolgten jüdischen Kolleginnen und Kollegen auf eine Kupfer-Gedenktafel gravieren lassen, welche an einer zentralen Stelle im Eingangsbereich des DRB-Hauses in der Kronenstraße angebracht ist.

Das Präsidium des Deutschen Richterbundes hatte sich entschlossen, mit der Nennung ihrer Namen gerade der Richter und Staatsanwälte zu gedenken, denen der Verband in schwieriger Zeit und persönlicher Not nicht beigestanden hat. Dieses Versagen ist nicht wieder gutzumachen.