28.12.18

Ethik

Vertreter der dritten Staatsgewalt tragen besondere Verantwortung

Der Beruf des Richters und des Staatsanwalts ist mit großen Erwartungen verbunden. In den Augen derer, die ihn ergreifen, ist er weit mehr als ein Broterwerb. Er hat mit Recht und Gerechtigkeit zu tun. Es geht um gesellschaftliche Ordnung und ein gerechtes Miteinander. Richtern und Staatsanwälten wird vielfach besonderes Ansehen entgegengebracht. Aber es wird auch sehr viel von ihnen verlangt. Sie sollen Vorbilder sein und hohen Ansprüchen an Seriosität, Einfühlsamkeit, Redlichkeit, innere Unabhängigkeit und Neutralität, Kompetenz, Fleiß und Sorgfalt genügen. Sie sollen viele Verfahren bestmöglich erledigen. Demgegenüber stehen oftmals die Beschwernisse des Berufsalltags: zu viele Akten, zu wenig Zeit, zu wenig Hilfe und Unterstützung; großer Druck.

In dieser Situation ist es wichtig, sich darauf zu besinnen, welche Aufgaben uns anvertraut sind und wie wir sie mit den Kräften, die uns zur Verfügung stehen, meistern können.

Der Deutsche Richterbund hat deshalb das Netzwerk „Richterliche Ethik“ ins Leben gerufen, in dem Mitglieder aus vielen verschiedenen Arbeitsbereichen der Justiz und Regionen Deutschlands vertreten sind. Das Netzwerk hat sich die Aufgabe gestellt, im Rahmen einer möglichst umfassenden Diskussion berufsethische Fragen zu erörtern und auf diese Weise Anregungen für die Reflexion der richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit zu geben. Die Frage nach dem Selbstverständnis gehört zum Fundament des beruflichen Alltags. Hierüber nachzudenken hat wesentliche Auswirkungen darauf, wie wir unsere Arbeit bewältigen und die damit verbundenen Anforderungen bestehen können.

Die Bundesvertreterversammlung des Deutschen Richterbundes hat im April 2013  das Diskussionspapier "Richterethik in Deutschland - Thesen zur Diskussion richterlicher und staatsanwaltlicher Berufsethik im Deutschen Richterbund"  verabschiedet.  Dabei wurde bewusst darauf verzichtet, Richtlinien oder einen „Kodex“ zu formulieren. Vielmehr geht es thesenartig um jene Werte, die für den Beruf prägend sind und einen selbstbewussten und verantwortungsvollen Richter oder Staatsanwalt auszeichnen.

Das Diskussionspapier geht von der Grundannahme aus, dass der Beruf des Richters und Staatsanwalts wegen der besonderen Stellung der Justiz als dritter Staatsgewalt nicht als bloßer Bestandteil des allgemeinen öffentlichen Dienstes verstanden werden darf. Er verlangt eine innere Unabhängigkeit, die verantwortungsvoll gelebt werden muss. Erforderlich ist ein Amtsethos, das Richter und Staatsanwälte von bloßen „Rechtsanwendern“ unterscheidet. Hierzu gehört das (selbst-)kritische Bewusstsein, dass gesetzliche Regelungen mit Wertungen ausgefüllt werden, die auch von persönlichem Vorverständnis und sich wandelnden Verhältnissen beeinflusst werden.

Darüber hinaus hat der Deutsche Richterbund eine Sammlung von Beispielsfällen aus der Praxis zusammengestellt, die zeigen, wie sich die theoretische Wertediskussion im Berufsalltag widerspiegelt.

Wir laden Sie ein, mit uns die Diskussion über „Richterethik in Deutschland“ zu führen und freuen uns auf Ihre Beiträge und Anregungen.