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Die deutsche Justiz hat den Anschluss an das digitale Zeitalter noch längst nicht geschafft. Die Politik muss deutlich mehr tun, wenn der Umstieg der Justiz auf einen sicheren und schnellen Datenverkehr, auf elektronisch geführte Akten und auf moderne Hardware in allen Gerichten überzeugend gelingen soll. Ziel muss ein digitaler Wandel sein, der die Arbeit in den Gerichten vereinfacht und den Zugang zur Justiz erleichtert.
Ab 2026 soll der elektronische Rechtsverkehr verpflichtend sein. Die Justizverwaltungen der Länder stehen vor der Herausforderung, das rechtzeitig flächendeckend und einheitlich umzusetzen. Dafür braucht es auch einen deutlichen Ausbau von Breitbandzugängen. Derzeit ist die Versorgung nicht bundesweit gesichert.
Die Austauschformate für die elektronische Gerichtskorrespondenz müssen bundesweit identisch sein. Der elektronische Rechtsverkehr bleibt damit eine der größten Herausforderungen in den nächsten Jahren: Die Justiz braucht eine zeitgemäße Kommunikation und muss dabei ihre unabhängige Arbeitsweise wahren. Der Richterbund setzt sich für praxistaugliche Anwendungen und eine leistungsfähige, sichere Technik ein.
Rechtsanwälte und Behörden kommunizieren bereits weitgehend elektronisch mit Staatsanwaltschaften und Gerichten. Langfristig müssen auch allen Bürgern problemlos nutzbare Kommunikationswege zur Justiz ermöglicht werden. Der Richterbund legt Wert darauf, dass dabei die besonderen Erfordernisse der Justiz berücksichtigt werden und Richter und Staatsanwälte von Beginn an in die Entscheidungsprozesse eingebunden sind. Dazu gehören etwa Praxisbeiräte an den Gerichten, die vor Ort Fragen und Probleme der Kollegen klären.
Der elektronische Rechtsverkehr kann nur dann zu besseren Arbeitsbedingungen für Richter und Staatsanwälte beitragen, wenn die Eingänge auch innerhalb der Justiz elektronisch weiterverarbeitet werden können. Dazu müssen die Arbeitsabläufe und insbesondere die Aktenführung ebenfalls auf elektronische Medien umgestellt werden, was die Gerichte in Pilotprojekten erproben, die der DRB eng begleitet. Zugleich ist die Unabhängigkeit der Justiz als dritter Staatsgewalt beim Umstieg in das digitale Zeitalter ohne Abstriche zu garantieren.
Sicherer Umgang mit den Daten muss gewährleistet sein
Anders als in vielen Bereichen der Wirtschaft und der Verwaltung darf die IT in der Justiz nicht zur Standardisierung und Steuerung von Entscheidungsprozessen eingesetzt werden. Sie muss vielmehr so konzipiert sein, dass sie die eigenständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise des unabhängigen Richters und des an das Legalitätsprinzip gebundenen Staatsanwalts unterstützt. Das schließt etwa verbindliche Vorgaben des Systems für einen bestimmten Workflow aus. Zudem muss der sichere Umgang mit den verarbeiteten Daten gewährleistet werden, das gilt für die Verfahrensdaten ebenso wie für personen- und nutzungsbezogene Daten der Richter und Staatsanwälte.
Entscheidend für eine erfolgreiche Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte ist die sachgerechte Ausstattung der Gerichte – dazu gehört insbesondere auch eine ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze. Jetzt besteht noch die Gelegenheit, Erfahrungen aus der Entwicklung von Fachverfahren aufzugreifen, aus Fehlern zu lernen, sie zu korrigieren und in vernünftige Lösungen umzusetzen.