#3/2023

Stellungnahme zu den aktuellen Überlegungen des Bundesministeriums der Justiz zur Verbesserung der Insolvenzabsicherung des Bestellers im Bauträgervertragsrecht

 

Eine verbesserte Insolvenzabsicherung des Bestellers im Bauträgervertragsrecht ist angesichts der nach geltendem Recht bestehenden Schutzlücke des vorleistenden Bestellers im Fall der Insolvenz des Bauträgers sinnvoll und wird deshalb ausdrücklich befürwortet.

Es bestehen auch keine grundlegenden Bedenken gegen das vorgeschlagene „optionale Modell“, wonach der Unternehmer verpflichtet werden soll, eine Absicherung der Abschlagszahlungen „nur“ als zusätzliche – i.d.R. kostenpflichtige – Option anzubieten. Allerdings sollten die konkreten Regelungen so ausgestaltet werden, dass am Vertragsschluss beteiligte Verbraucher hinreichend geschützt werden. Deshalb sollte bei Bauträgerverträgen mit Verbrauchern entweder eine Absicherungspflicht bestehen oder aber jedenfalls eine hinreichend klare Aufklärung über die „Optionen“ geschuldet sein, die zu dokumentieren ist.