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Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zur Mitteilung der Kommission vom 3.4.2019 COM (2019) 163 zur weiteren Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der Union - Aktuelle Lage und mögliche nächste Schritte

 

Der Deutsche Richterbund teilt die Analyse der Kommission, dass die Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union in Anbetracht der Entwicklung in manchen Mitgliedstaaten besserer Instrumente bedarf. Er unterstützt die Kommission bei ihrem Vorhaben, die bestehenden Instrumente auszubauen und zu ergänzen.

Dazu gehört zum einen eine effektivere Ausgestaltung von Verfahren nach Art. 7 EUV, um rascher problematischen Entwicklungen begegnen zu können. Der Vorschlag der Kommission, dabei auch niedrigschwelligere Zwischenschritte in Betracht zu ziehen, erscheint überzeugend. Entsprechend der Stellungnahme des Deutschen Richterbundes Nr. 5/18 vom März 2018 sollte aber auch das Rechtsstaatsprinzip klarer definiert werden, um Verstöße leichter feststellen zu können, wie dies nunmehr in Art. 2 a) des Vorschlags für eine Verordnung über den Schutz des Haushalts der Union im Falle von generellen Mängeln in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip in den Mitgliedstaaten vom 2.5.2018 (COM(2018)324) bereits unternommen wurde.

Hilfreich erscheint auch die in der Mitteilung angesprochene Bündelung des Vorgehens der verschiedenen Organe der EU, um dem Vorgehen mehr Gewicht zu verleihen. Eine solche Bündelung könnte aber auch zu einer Straffung des Verfahrens führen, wenn etwa – beispielsweise durch jeweils bestellte Bevollmächtigte von Rat, EP und Kommission  – zeitgleich und gemeinsam Feststellungen zur Frage der Rechtsstaatlichkeit in einem Mitgliedstaat getroffen werden könnten.

Zutreffend weist die Kommission zum anderen auf die Notwendigkeit nachhaltiger Strukturreformen und die aktive Rolle der EU hin, die sie im Rahmen ihrer mit beträchtlichen Strukturfondsmitteln ausgestatteten Programme einschließlich der MFR-Vorschläge für 2021-2027, aber auch im Rahmen von Beitrittsverhandlungen, spielen kann. Es steht außer Frage, dass hier ein erhebliches Handlungspotential der EU besteht.

Der Deutsche Richterbund bestärkt die Kommission in ihren Bestrebungen zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten durch den Aufbau und die Schaffung einer gemeinsamen Kultur der Rechtsstaatlichkeit einschließlich der wichtigen Beziehung zum Europarat sowie zur Vorbeugung gegen sich entwickelnde Probleme auf dem Gebiet der Rechtsstaatlichkeit. Der Deutsche Richterbund unterstützt dabei insbesondere auch die Überlegungen, für Krisensituationen geeignete Abhilfemöglichkeiten in Form von klareren Konsequenzen vorzusehen. Zutreffend weist die Kommission in diesem Zusammenhang auf den vorgenannten Verordnungsvorschlag hin, dem auch schon das Europäische Parlament in erster Lesung grundsätzlich zugestimmt hat. Letztlich muss es aber – wie in der Mitteilung ausgeführt – immer vorrangig darum gehen, Lösungen zu finden. Die genannten Abhilfemöglichkeiten dürften aber schon im Vorfeld bei der Herbeiführung einer gemeinsamen Lösung hilfreich sein.