Vorratsdatenspeicherung ist verfassungs- und europarechtskonform umsetzbar

Berlin. Nach Einschätzung des Deutschen Richterbundes ist die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland verfassungs- und europarechtskonform umsetzbar. Das hat der Vorsitzende des Verbandes, Oberstaatsanwalt Christoph Frank, am Donnerstag in Berlin erklärt.  „Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2010 liegt die Blaupause für eine Neuregelung seit langem auf dem Tisch", so Frank. „Auch die jüngsten Anforderungen des Europäischen Gerichtshofes gehen nicht über die des Verfassungsgerichtes hinaus.“  Ob die Vorratsdatenspeicherung neu geregelt werde, sei somit eine rein politische Entscheidung. Frank forderte  die Große Koalition auf, die Blockade endlich zu lösen. „Die Ermittlungsbehörden brauchen dieses Instrument. In nahezu  allen Bereichen schwerer Kriminalität sind Telefon- und Internetverbindungsdaten ein wesentlicher, oft der einzige Ansatz für Ermittlungen.“


Nach der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts müssen strenge rechtsstaatliche Standards eingehalten werden. „Zum einen müssten konkrete Maßnahmen zur Sicherung der Daten vorgesehen werden. Auch ist ein Richtervorbehalt zwingend erforderlich“, erklärte Frank. Des Weiteren dürfte den Behörden nur beim Verdacht schwerster Straftaten ein Zugriffsrecht auf die Daten eingeräumt werden. „Das ist aber alles regelbar. Vergleichbare Vorgaben gibt es im deutschen Recht bei vielen Ermittlungsmaßnahmen – beispielsweise bei der Überwachung von Telekommunikation.“