Pressearbeit der Justiz ausbauen

Berlin. Der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßt den Vorstoß der Präsidenten der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs, die Pressearbeit in der Justiz weiter auszubauen.

„Es braucht in allen Bundesländern verbindliche Vorgaben, inwieweit Richter an Amts-, Land- und Oberlandesgerichten für die Pressearbeit freigestellt werden“, fordert DRB-Vorsitzender Jens Gnisa. Wenn die Justiz ihre Arbeit in der Öffentlichkeit noch besser erklären solle, seien gut ausgebildete und schnell erreichbare Gerichtssprecher unverzichtbar. „Die Justizminister sind gefordert, nach Gerichtsgrößen gestaffelte Freistellungen für die Pressearbeit einzuführen und den Gerichten die dafür erforderlichen Stellen zu bewilligen“, so Gnisa. Bisher gebe es lediglich in Bayern landesweite Vorgaben, inwieweit Richter für die Pressearbeit freizustellen seien. „Wer die Justiz für die Bürger transparenter machen will, der darf nicht bei den viel diskutierten Fernsehbildern von Urteilsverkündungen der Bundesgerichte stehen bleiben, sondern muss die Justiz auch in der Fläche durchgehend sprechfähig machen“, appelliert Gnisa an die Landesjustizminister.
 
Der DRB schließt sich damit einer Forderung der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts und des Bundesgerichtshofs an. Sie haben die Landesjustizverwaltungen bei ihrer 69. Jahrestagung in dieser Woche in Düsseldorf aufgefordert, die Justiz für ihre Pressearbeit personell besser auszustatten.