Der Deutsche Richterbund (DRB) hat Bund und Länder aufgefordert, die Empfehlungen des EU-Rechtsstaatlichkeitsberichts 2025 rasch umzusetzen. Die EU-Kommission empfiehlt Deutschland darin, „die Ressourcen der Justiz aufzustocken und die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Personaleinstellung anzugehen“.
Mit diesem deutlichen Appell greift die EU-Kommission erneut Kernforderungen des DRB auf. Die Vorsitzenden des DRB, Andrea Titz und Achim Scholz: „Zum wiederholten Mal rügt die EU-Kommission im Rechtsstaatlichkeitsbericht fehlende personelle Ressourcen der Justiz und mahnt eine bessere Besoldung von Richterinnen und Staatsanwälten an. In einer Zeit, in der der Rechtsstaat auch in Deutschland zunehmend unter Druck gerät, ist eine funktionierende Justiz wichtiger denn je. Dafür ist neben einer ausreichenden Personalausstattung eine angemessene Besoldung unabdingbar. Bund und Länder müssen jetzt ihre Hausaufgaben bei der Besoldung machen und die Neuauflage des Rechtsstaatspakts zur Stärkung der Justiz zügig auf den Weg bringen.“
Zuletzt sind nach dem EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht zwar „einige Fortschritte“ bei der Besoldung erzielt worden. Dennoch findet sich Deutschland im EU-Justizbarometer 2025 bei der Einstiegsbesoldung von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in Relation zum Durchschnittseinkommen der Bevölkerung weiterhin am Tabellenende wieder. Gegenwärtig sind Dutzende Verfahren am Bundesverfassungsgericht anhängig, in denen eine unzureichende Besoldung von Beamten und Richtern beanstandet wird. Auf dem aktuellen Besoldungsniveau wird es immer schwieriger, im verschärften Wettbewerb mit Unternehmen und Großkanzleien die besten juristischen Köpfe für die Gerichte und Staatsanwaltschaften zu gewinnen.
