DRB fordert Übernahme der Tariferhöhungen im Öffentlichen Dienst

Saarbrücken. Der Bundesvorstand des Deutschen Richterbundes fordert die Bundesländer auf, die aktuellen Tariferhöhungen im Öffentlichen Dienst rasch auf die Besoldung der Richter und Staatsanwälte zu übertragen.

Die bei der jüngsten Sitzung des Bundesvorstandes in Saarbrücken beschlossene Erklärung hat folgenden Wortlaut:

„Der Deutsche Richterbund fordert, die Besoldung der Richter und Staatsanwälte 2015 und 2016 in allen Bundesländern mindestens um 2,1 Prozent und 2,3 Prozent zeit- und wirkungsgleich gemäß den Tarifabschlüssen 2015 im Öffentlichen Dienst zu erhöhen. Eine – auch nur teilweise – Nichtübertragung der Tariferhöhungen auf die Richter und Staatsanwälte würde zu einer weiteren nicht hinnehmbaren Abkopplung von der allgemeinen Einkommensentwicklung in Deutschland führen. Für diesen Fall kündigt der DRB bereits jetzt seinen entschiedenen Widerstand an.“