Mehr Stellen, schnellere Digitalisierung, schlankeres Verfahrensrecht

Berlin. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und die Regierungschefs der Länder haben in Berlin die Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat besiegelt, der an den Erfolg des 2021 ausgelaufenen ersten Pakts anknüpfen soll.

„Mit dem neuen Rechtsstaatspakt fällt der Startschuss für eine Investitionsoffensive in der Justiz“, lobte der Deutsche Richterbund die Vereinbarung. Es brauche jetzt einen großen Wurf, der die Justiz fit mache für das nächste Jahrzehnt und das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat nachhaltig stärke.

Die Ministerpräsidentenkonferenz und der Kanzler zeigten sich bei ihrem Treffen in Berlin einig darüber, dass die Umsetzung des Pakts zu den zentralen gemeinsamen Gestaltungsaufgaben in dieser Legislaturperiode des Bundes gehört, um den Rechtsstaat auf Dauer zu stärken. Der Bund schiebt den weiteren Personalaufwuchs für die Justiz durch zwei feste Aufschläge bei der vertikalen Umsatzsteuerverteilung in Höhe von jeweils 120 Millionen Euro an. Um bei der Digitalisierung der Justiz an Tempo zu gewinnen, wird der Bund zudem 210 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur bereitstellen. Damit nimmt der Bund fast eine halbe Milliarde Euro für den zweiten Pakt in die Hand, mehr als doppelt so viel Geld wie bei der ersten Auflage.

Im Gegenzug haben die Länder zugesagt, im Zeitraum von 2026 bis 2029 insgesamt 2000 neue Stellen für Richterinnen und Staatsanwälte zu schaffen und zu besetzen – hinzukommen weitere Stellen für die anderen Dienstzweige in der Justiz. Die Länder haben allerdings darauf bestanden, einen Personalaufwuchs in den zurückliegenden Jahren für zwei Jahre anrechnen zu dürfen. Das folgt dem Muster des ersten Pakts im Jahr 2019, der ebenfalls eine Anrechnungsmöglichkeit für zwei zurückliegende Jahre eröffnet hatte. Davon profitieren Länder wie Bayern oder Baden-Württemberg, die ihren Personalbestand zuletzt deutlicher erhöht haben. Ohne diesen politischen Kompromiss wäre der Pakt am Widerstand mehrerer Bundesländer gescheitert. Bund und Länder werden im Frühjahr 2029 einen gemeinsamen Abschlussbericht vorlegen, der unter anderem die vollständige Umsetzung der 2000 zugesagten Stellen dokumentiert, die sich wie beim ersten Pakt nach dem bewährten Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilen.

Einigkeit herrschte bei den Regierungschefs auch darüber, dass die Vorschriften für den Zivilprozess und für den Strafprozess reformiert und modernisiert werden sollen, um Gerichtsverfahren effizienter führen zu können. Während die zahlreichen Vorschläge der Kommission zur Reform des Zivilprozesses in diesen Tagen bereits in einen ersten Gesetzentwurf gegossen werden, soll eine mit Justizpraktikern, Rechtswissenschaftlern, Strafverteidigern und Ländervertretern besetzte Expertenrunde für den Strafprozess ihre Empfehlungen bis zum Jahresende vorlegen.

Mit der Neuauflage des Rechtsstaatspakts hat die intensive Arbeit des DRB in den vergangenen eineinhalb Jahren erneut zum Erfolg geführt. Bund und Länder greifen mit dem Pakt 2.0 abermals die Kritik des Verbands auf, der mit harten Zahlen aus dem „Maschinenraum“ der Justiz immer wieder auf eklatante Personallücken und Digitalisierungsdefizite hingewiesen hat. Nach dem ersten Rechtsstaatspakt von 2019 und dem Digitalpakt von 2023 ist es bereits die dritte Vereinbarung, mit der Bundesregierung und Bundestag die Länder gezielt dabei unterstützen, die Justiz personell und technisch besser auszustatten. Damit steigt das Volumen der freiwilligen Co-Finanzierung des Bundes für die Justiz der Länder auf insgesamt 870 Millionen Euro. Der DRB und seine Landesverbände werden ein waches Auge darauf haben, dass die von den Ländern zugesagten neuen Stellen vollständig in der Justiz ankommen und das ausgerufene Ziel erreicht wird, die Justiz bundesweit flächendeckend zu 100 Prozent nach PEBB§Y auszustatten.

 

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Bild von Matthias Schröter Matthias Schröter Pressesprecher
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