Finanzierung der Deutschen Richterakademie gesichert

Berlin. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 13. März beschlossen, den Anteil des Bundes an der Finanzierung der Deutschen Richterakademie beizubehalten. Somit beteiligen sich Bund und Länder weiterhin zu 50 Prozent an den Kosten.

Die künftige Finanzierung der Deutschen Richterakademie hatte nach der Kritik des Bundesrechnungshofes an dem bisherigen Anteil des Bundes von rund 2 Millionen Euro infrage gestanden. Der Bundesrechnungshof plädierte dafür, ihn von 50 Prozent auf fünf Prozent zu verringern, weil im Verhältnis zu den Ländern nur wenige Bundesrichter das Weiterbildungsangebot nutzten. Dem folgte der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags nicht. Es bleibt somit bei der seit fast 50 Jahren bewährten jeweils hälftigen Finanzierung von Bund und Ländern. Das Programm der Richterakademie, an dessen Ausarbeitung auch der Deutsche Richterbund (DRB) beteiligt ist, soll sich künftig stärker auch an den Interessen der Juristen im Bundesdienst orientieren.

Der DRB hatte sich nach der Kritik des Bundesrechnungshofes bereits sehr frühzeitig unter anderem an die Rechts- und Haushaltspolitiker der Koalition gewandt, um die Streichpläne abzuwenden. Bereits Ende des vergangenen Jahres zeichnete sich ab, dass der DRB mit seiner Argumentation überzeugen konnte und die Streichpläne nicht weiterverfolgt werden sollen. Es wäre fatal gewesen, einerseits mit dem Bund-Länder-Rechtsstaatspakt einen Ausbau der Fortbildung in der Justiz zu verkünden, anschließend aber die Möglichkeiten der Deutschen Richterakademie zu beschneiden.

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Bild von Matthias Schröter Matthias Schröter Pressesprecher
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