DRB legt „Weimarer Forderungen“ vor

Weimar. Das Präsidium des Deutschen Richterbunds (DRB) hat anlässlich des 24. Richter- und Staatsanwaltstags die „Weimarer Forderungen zur Resilienz der Justiz“ beschlossen.

Angesichts wachsender Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit fordert der DRB grundlegende Reformen zum Schutz der Unabhängigkeit der Justiz und zur Sicherung ihrer Funktionsfähigkeit.

Der DRB betont die zentrale Bedeutung einer unabhängigen, allein an Recht und Gesetz gebundenen Justiz als tragende Säule von Demokratie und Rechtsstaat. Eine verlässliche Dritte Staatsgewalt sei Voraussetzung für den Schutz der Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger und ein entscheidender Faktor für das Vertrauen der Menschen in staatliches Handeln und seine Institutionen.

Eine zentrale Forderung des DRB ist ein besserer Schutz der Landesverfassungsgerichte. Diese sind in vielen Bundesländern noch nicht ausreichend gegen politische Blockaden abgesichert. Der DRB fordert, das Schutzniveau in den Ländern an das des Bundesverfassungsgerichts anzugleichen. Ferner dringt der DRB auf stärkere Mitbestimmungsrechte der Richter- und Staatsanwaltschaft bei Personalentscheidungen in der Justiz. Das Ziel bleibt eine Justiz, die sich selbst verwaltet. Als wichtigen Schritt in diese Richtung will der DRB die Verantwortung für Ernennungen und Beförderungen von Richterinnen und Staatsanwälten in die Hände der obersten Gerichtspräsidenten und Generalstaatsanwältinnen geben.

Mit Nachdruck fordert der DRB zudem den Wegfall des politischen Einzelfall- Weisungsrechts der Justizministerien gegenüber den Staatsanwaltschaften. Dieses sei geeignet, das Vertrauen der Menschen in die Objektivität der Strafverfolgung zu erschüttern und widerspreche den europäischen Anforderungen an eine politisch unabhängige Strafverfolgung.

 

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Bild von Matthias Schröter Matthias Schröter Pressesprecher
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