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Der Schutz und die Beachtung der Menschenrechte sind ein Kernanliegen des Deutschen Richterbundes (DRB). Aus diesem Anspruch hat der Richterbund 1989 die Kolumbienhilfe eingerichtet, die seitdem mehr als 2 Millionen Euro Spenden gesammelt hat.
Anlass der Solidaritäts- und Spendenaktion war der seit Beginn der 1980er Jahre vom Staat nicht wirksam bekämpfte Terror gegen Justizangehörige und ihre Familien in Kolumbien. Mit den Spenden unterstützt der DRB in Zusammenarbeit mit dem Bischöflichen Hilfswerk Misereor vor Ort die Arbeit der Selbsthilfe-Organisation FASOL, die sich für Opfer aus dem kolumbianischen Justizwesen und deren Hinterbliebene einsetzt.
Nach mehr als 50 Jahren Bürgerkrieg mit mindestens 220 000 Toten und zehntausenden Vermissten scheint nun einer der größten Konfliktherde weltweit allmählich zur Ruhe zu finden. Den Richtern und Staatsanwälten Kolumbiens fällt im laufenden Friedensprozess eine Schlüsselrolle zu. Nach offiziellen Angaben hat die Justiz mehr als 30 000 Verfahren zu bewältigen, in denen es um mehr als 100 000 Straftaten geht. Beschuldigt sind mehr als 10 000 Mitglieder der FARC, etwa 7500 Armee-Angehörige sowie mehr als 4000 andere Täter, vor allem Paramilitärs. Es ist eine gewaltige Aufgabe. Doch bis heute bleibt die Arbeit von Justizangehörigen in Kolumbien mit hohen Risiken verbunden.
Zahlreiche Richter und Staatsanwälte haben ihren Einsatz für eine rechtsstaatliche Strafverfolgung mit dem Leben bezahlt, die Zahl der Morddrohungen hat zuletzt sogar wieder zugenommen. Angehörige und Hinterbliebene stehen oft mittellos da.
Kolumbienhilfe stärkt Rückgrat der Justiz
Der Richterbund will die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Kolumbien in ihrer Unabhängigkeit stärken. Durch die Kolumbienhilfe des Verbandes können zahlreiche humanitäre Maßnahmen finanziert werden.
Der Hilfsfonds stellt unter anderem Mittel zur Verfügung, um mit dem Tode bedrohten Justizangehörigen eine - zumeist vorübergehende - Flucht innerhalb Kolumbiens oder auch ins Ausland zu ermöglichen. Auch die sozialpsychologische Betreuung und medizinische Behandlungen mittelloser Opfer werden mit den Spendengeldern der Kolumbienhilfe finanziert. Darüber hinaus werden die Angehörigen und Hinterbliebenen der Opfer unterstützt, etwa mit einer Schul- und Weiterbildung für Waisen und Halbwaisen oder mit Kleinkrediten zur Existenzgründung.
Unterstützen auch Sie die Kolumbienhilfe des Deutschen Richterbundes mit Ihrer Spende
oder nutzen Sie das Spendenkonto der Kolumbienhilfe bei der Sparkasse Aachen:
Misereor e.V.
IBAN: DE 48 3905 0000 0000 0521 00
SWIFT-BIC: AACSDE33XXX
Stichwort: „Spende/Kolumbienhilfe/DRB"
Das Finanzamt akzeptiert Ihren Zahlungsbeleg bis 300 Euro als Zuwendungsbestätigung.
Unabhängig von dieser Regelung erhalten Sie von Misereor für Ihre Spende ab 25 Euro eine Zuwendungsbestätigung. Bitte geben Sie hierzu Ihre Anschrift im Verwendungszweck an.
Mehr Informationen zur aktuellen Lage in Kolumbien unter www.misereor.de/kolumbienhilfe