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Seit dem Vertrag von Lissabon und der Ausweitung des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens der EU auf fast den gesamten Bereich der europäischen Justizpolitik hat deren Einfluss auf die Tätigkeit der Richter und Staatsanwälte zugenommen.
Der Deutsche Richterbund (DRB) beobachtet und begleitet verstärkt die Tätigkeit der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments sowie des Europäischen Rates und nimmt zu deren Vorhaben Stellung, soweit sie justizpolitische Bedeutung haben. Der DRB hat neben der AG Internationales auch eine Arbeitsgemeinschaft Europa ins Leben gerufen, die den DRB u.a. bei der Bewertung von europäischen Gesetzesvorhaben unterstützt.
Wesentliche justizpolitische Themen auf europäischer Ebene sind die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in den EU-Ländern, die Europäische Staatsanwaltschaft, die weitere Harmonisierung des materiellen Strafrechts und Strafprozessrechts, die Digitalisierung der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit, die geplante Harmonisierung von Teilen des Zivil- und Zivilprozessrechts sowie die Bedeutung der nationalen Justizsysteme für einen funktionierenden Binnenmarkt („Judicial Scoreboard“).
Als Mitglied der Europäischen Richtervereinigung ist der DRB neben seinen eigenen Aktivitäten auf europäischer Ebene auch durch einen internationalen Berufsverband vertreten.