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Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2017 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug

A. Tenor der Stellungnahme

Der Deutsche Richterbund fordert den Gesetzgeber auf, die Verweisung auf § 263 StGB und den damit verbundenen Verzicht der Umsetzung wesentlicher Tatbestände der PIF-Richtlinie in einem eigenständigen strafrechtlichen Nebengesetz zu überprüfen.

Da der Tatbestand des Betruges nach der PIF-Richtlinie ohne Täuschung mit Irrtumserregung auskommt, könnte die Verweisung die Auslegung des Tatbestandes des § 263 StGB künftig mitprägen.