Rech: Gehaltskluft zwischen Justiz und Privatwirtschaft wächst

Berlin. Richter und Staatsanwälte verlieren im Gehaltsvergleich mit Juristen in Unternehmen und großen Anwaltskanzleien immer mehr den Anschluss.

Nach einer Studie der Kienbaum Consultants International GmbH im Auftrag des Deutschen Richterbundes haben sich die Gehälter von Mitarbeitern ohne Führungsrolle in Wirtschaft und in Kanzleien im 25-Jahres-Vergleich etwa verdoppelt. Zum Vergleich: Der Zuwachs bei den Einkommen für Berufseinsteiger in der Justiz betrug zwischen 1992 und 2017 lediglich 50 Prozent.

Der 25-Jahres-Vergleich verdeutlicht die Dramatik

Wer heute als lediger Richter oder Staatsanwalt in den Beruf einsteigt, erhält im bundesweiten Durchschnitt rund 48.000 Euro brutto im Jahr. Ein vergleichbarer Prädikatsjurist in einem Unternehmen verdient nach den Zahlen Kienbaums hingegen im Mittel 87.000 Euro jährlich, während ein Anwalt in einer Großkanzlei auf der ersten Karrierestufe im Schnitt sogar 118.000 Euro pro Jahr erhält. Der 25-Jahres-Vergleich verdeutlicht die Dramatik der Entwicklung: Verdienten junge Richter und Staatsanwälte 1992 noch 10.000 Euro weniger im Jahr als vergleichbare Juristen in Unternehmen, beträgt die Differenz heute fast 40.000 Euro. Hinkten die Einstiegsgehälter der Justizjuristen vor 25 Jahren knapp 30.000 Euro hinter den Einkünften in Großkanzleien her, ist der Gehaltsvorsprung der Anwälte heute auf knapp 70.000 Euro pro Jahr gewachsen. Diese Schere entwickelt sich im weiteren Berufsleben immer weiter auseinander, da sich die Gehälter bei Anwälten und Unternehmensjuristen mit zunehmender Erfahrung um ein Vielfaches stärker entwickeln als bei Richtern und Staatsanwälten.

"Immer schwerer, junge Juristen zu gewinnen."

 

„Angesichts dieser Entwicklung wird es immer schwerer, junge Juristen für eine Laufbahn als Richter oder Staatsanwalt zu gewinnen “, warnt DRB-Besoldungsexperte und Präsidiumsmitglied Marco Rech. „Dabei braucht die Justiz gerade in den nächsten Jahren verstärkt Nachwuchs, weil eine gewaltige Pensionierungswelle auf Gerichte und Staatsanwaltschaften zurollt.“

Rech: „Die Besoldungspolitik vieler Länder ist kurzsichtig und droht auf Dauer die hohe Qualität der Justiz zu gefährden.“ Nun räche es sich, dass die Tarifabschlüsse für Angestellte im öffentlichen Dienst in der Vergangenheit wiederholt nicht zeit- und wirkungsgleich auf die Richterbesoldung übertragen worden seien. Zudem seien Besoldungsbestandteile wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld in zahlreichen Bundesländern ganz oder zum überwiegenden Teil gestrichen worden. Auch im Beihilfebereich habe es immer wieder Kürzungen gegeben.

Große Sorgen bereitet es dem Richterbund zudem, dass die Kluft zwischen den Bundesländern bei der Besoldung seit Jahren wächst. So erhielt ein junger lediger Richter oder Staatsanwalt ohne Kinder im Land Baden-Württemberg für die gleiche Arbeit im Jahr 2017 fast 6.000 Euro weniger als sein Kollege im benachbarten Bayern. Im Saarland verdiente der junge Justizjurist im Jahr 2017 sogar über 11.000 Euro weniger. „Im Wettbewerb um die besten Nachwuchsjuristen drohen insbesondere die Länder am Ende der Besoldungstabelle den Anschluss uneinholbar zu verlieren. Der DRB wird deshalb weiterhin entschieden für eine bundeseinheitliche amtsangemessene Besoldung streiten“, betont Rech.  

Die Besoldungspolitik vieler Länder ist kurzsichtig.

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Bild von Matthias Schröter Matthias Schröter Pressesprecher
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