Darmstadt. Die diesjährige Auftaktveranstaltung zu Justiz im Dialog in Darmstadt stand ganz im Zeichen der bevorstehenden hessischen Landtagswahl. Justizpolitische Vertreter der hessischen Parteien debattierten mit Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann.
Dabei wurde die von einem Zuhörer aufgebrachte These intensiv erörtert, dass vor allem immer neue Aufgabenzuweisungen durch den Gesetzgeber die Justiz an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit brächten.Die seit langem auch vom Deutschen Richterbund erhobene Forderung nach einer Korrektur des überbordenden Regelungsstaates stieß im Grundsatz auf einmütige Zustimmung. Allein mit dem Stopfen personeller Löcher könne die „Zukunft der Justiz“ nicht gesichert werden. Eine zumindest teilweise Rückbesinnung auf die rechtsstaatlich gebotenen Kernaufgaben tue daher not.
Ablehnung für anlasslose Überprüfung von Bewerbern
Auf weitgehende Ablehnung bei den anderen Podiumsteilnehmern stieß dagegen der aktuelle Vorstoß der Ministerin, bundesweit eine anlasslose Überprüfung von Bewerbern für das Richteramt durch den Inlandsnachrichtendienst vorzunehmen. Entsprechend hatte sich auch der Landesvorsitzende des Richterbundes Hessen, Daniel Saam, dazu geäußert.
Die von einem intensiven Bemühen um den Rechtsstaat geprägte Debatte in Darmstadt warf zahlreiche Schlaglichter auf alte und neue justizpolitische Herausforderungen und erwies sich als der justizpolitische Höhepunkt des Landtagswahlkampfes. Deutscher Richterbund und der Richterbund Hessen hatten gemeinsam eingeladen. Justiz im Dialog bot dabei erneut die Gelegenheit, direkt mit den Verantwortlichen in Politik und Justiz in Dialog zu treten.
Moderator Christopher Plass vom Hessischen Rundfunk verstand es von Anfang an, das Publikum einzubinden und gab die kontroverse These in den Raum, ob es nicht im Gebälk der Justiz gehörig ächze und krache. Moderator und Auditorium, darunter Spitzenvertreter der hessischen Justiz, prüften die parteipolitischen Vorstellungen zur „Zukunft der Justiz“ auf Herz und Nieren. Der thematische Bogen spannte sich von den klassischen Justizthemen wie Belastung, Wertschätzung, Personalausstattung und Fortbildung bis hin zur möglichen Nutzung künstlicher Intelligenz zur Entlastung der Justiz.