Justiz bewährt sich als wirksames Korrektiv

Berlin. Der Deutsche Richterbund (DRB) weist die Kritik von Kanzleramtsminister Helge Braun an korrigierenden Entscheidungen der Gerichte in der Corona-Krise zurück.

„Die Exekutive sollte sich darüber bewusst sein, dass eine Korrektur unverhältnismäßiger Maßnahmen durch die Gerichte gerade in der aktuellen Ausnahmesituation erkennen lässt, dass der Rechtsstaat funktioniert“, sagten die DRB-Vorsitzenden Barbara Stockinger und Joachim Lüblinghoff am Sonntag. Die Justiz bewähre sich in der Corona-Krise beim Schutz der Grundrechte von Bürgern und Unternehmen. „Die Verfassungs- und Verwaltungsgerichte erweisen sich als wirksames Korrektiv zu weitgehender Beschränkungen durch die Exekutive“, erklärten Stockinger und Lüblinghoff. „Der Deutsche Richterbund geht davon aus, dass die vom Kanzleramtschef geäußerte Kritik nicht von der Bundeskanzlerin geteilt wird.“ Bürger und Unternehmen würden sich in wachsender Zahl an die Gerichte wenden, um die Corona-Maßnahmen überprüfen zu lassen. „Das spricht für das große Vertrauen der Menschen in die Gerichte“, sagten Stockinger und Lüblinghoff.

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Bild von Matthias Schröter Matthias Schröter Pressesprecher
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