Strafverfolgung muss besser werden – Strafverschärfung reicht nicht

Der Bundestag hat beschlossen, die Mindeststrafe für Sexual- und Raubdelikte mit K.-o.-Tropfen anzuheben.

Der Deutsche Richterbund (DRB) hält das für „angemessen“, entscheidend ist aber die Rechtsdurchsetzung. DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn sagt dazu: „Es ist nicht das gesetzliche Strafmaß, das auch heute schon bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe zulässt, sondern das Risiko, überführt und verurteilt zu werden, das mögliche Straftäter abschreckt.“

Die Strafverfolger müssten besser ausgestattet werden, denn: Bundesweit liegen rund 1,1 Millionen unerledigte Strafakten bei den Staatsanwaltschaften. Immer öfter werden Verfahren vorzeitig eingestellt. Im bundesweiten Durchschnitt führt nur noch jeder 16. Fall zu einer Anklage. K.-o.-Substanzen sind oft nur kurz nachweisbar. Umso wichtiger sind schnelle Spurensicherung und Aufklärung.

Rebehn: „Schärfere Strafgesetze bewirken wenig, solange die Bundesländer nicht mitziehen und die Strafjustiz ihren wachsenden Aufgaben hinterherhinkt.“

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Bild von Matthias Schröter Matthias Schröter Pressesprecher
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