Strafjustiz am Limit

Die Strafjustiz arbeitet in Deutschland seit Jahren am Limit. Das machen die aktuellen Justizstatistiken einmal mehr deutlich.

Strafprozesse dauern immer länger, die Bearbeitungszeit nimmt in vielen Gerichten stetig zu. Die durchschnittliche Dauer erstinstanzlicher Strafverfahren bei den Landgerichten ist im Zehn-Jahres-Vergleich um fast zwei Monate auf einen neuen Höchstwert von acht Monaten gestiegen. Gerechnet ab Eingang bei der Staatsanwaltschaft dauern die Verfahren hier im Schnitt sogar mehr als 20 Monate.

Staatsanwaltschaften stellen immer mehr Verfahren ein

Die Staatsanwaltschaften entwickeln sich mehr und mehr zum Nadelöhr bei der Strafverfolgung. Ein Hinweis auf deren starke Belastung ist, dass die Zahl der nach Ermessen eingestellten Verfahren im Zehn-Jahres-Vergleich erheblich zugenommen hat.

Das betrifft Fälle, in denen die Staatsanwaltschaft zwar einen hinreichenden Tatverdacht sieht, das Verfahren gegen den Beschuldigten aber zum Beispiel wegen Geringfügigkeit oder als unwesentliche Nebentat einstellt.

Zudem müssen die Strafgerichte immer wieder Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen, weil deren Verfahren zu lange gedauert haben. Mindestens 69 dieser Fälle haben die Landesjustizverwaltungen für das Jahr 2019 gemeldet, nachdem es im Jahr zuvor 65 und in 2017 noch 51 Fälle waren.

Während die Berliner Justiz im vergangenen Jahr in zehn Fällen Tatverdächtige wegen Verstoßes gegen das verfassungsrechtlich verankerte Beschleunigungsgebot für Haftsachen wieder auf freien Fuß setzen musste, meldete Brandenburg für 2019 sieben Fälle.

Zu lange Verfahren: Verdächtige werden aus U-Haft entlassen

Insgesamt sind in den zurückliegenden fünf Jahren nach den Auskünften der Landesjustizverwaltungen mehr als 250 Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil ihre Strafverfahren nicht schnell genug vorangetrieben werden konnten. Das ist kein beruhigender Befund.

Auch das Bundesverfassungsgericht sah sich in diesem Zusammenhang mehrfach veranlasst, die Länder in Karlsruher Entscheidungen an ihre Verantwortung für eine funktionsfähige Justiz zu erinnern.

Die hohe Arbeitsbelastung der Strafjustiz ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass Strafverfahren immer aufwendiger werden. So haben sich die von den Ermittlern auszuwertenden Datenmengen in der digitalen Welt vervielfacht.

Zudem nehmen Regelungsdichte und Detailtiefe der Gesetzgebung in Berlin und Brüssel gerade im Strafrecht seit Jahren zu. Das führt im Ergebnis dazu, dass die Stellenzuwächse der Jahre 2018 und 2019 in der Justiz zu wenig bewirkt haben.

Verfolgung von Netzkriminalität erfordert mehr Richter

Die Aufgaben der Staatsanwaltschaften und Gerichte sind zuletzt im gleichen Umfang mitgewachsen und gegenwärtig bringt die Bundesregierung weitere personalintensive Gesetzesvorhaben auf den Weg.

Mit den Strafverschärfungen gegen Hass und Hetze im Netz, gegen Unternehmenskriminalität, gegen Geldwäsche und gegen Kindesmissbrauch hat die große Koalition für 2020 Gesetzentwürfe vorgelegt, für die es hunderte zusätzliche Richter und Staatsanwälte in den Bundesländern bräuchte.

Die Probleme der Strafjustiz drohen sich also noch zu verschärfen, sollten die Länder beim Personal nicht nachlegen. Es ist absehbar, dass der Anfang 2019 geschlossene Rechtsstaatspakt von Bund und Ländern zur Stärkung der Justiz im nächsten Jahr nicht auslaufen darf. Es braucht eine Anschlussvereinbarung, die den Fokus auch auf die – bisher schleppende – Digitalisierung der Justiz legen muss.

Digitalisierung: Gerichte haben enormen Nachholbedarf

Bei der IT-Ausstattung, der elektronischen Gerichtsakte und bei Online-Verhandlungen besteht in vielen Gerichten noch erheblicher Nachholbedarf, wie die Corona-Pandemie offengelegt hat. Der Modernisierungsstau in den Gerichten ist ähnlich lang wie der an den Schulen, wo der Bund die Länder finanziell stark unterstützt. Es ist an der Zeit, auch die Justiz mit einem Bund-Länder-Digitalpakt fit für die Zukunft zu machen.

Ein Kommentar von Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes.

Ansprechpartner

Bild von Matthias Schröter Matthias Schröter Pressesprecher
Telefon030 / 206125-12 Fax 030/ 206125-25 E-Mail schroeter@drb.de