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Wahlprüfstein 486 des Deutschen Richterbundes Rechtspolitik in Frage und Antwort Antworten von Bündnis 90/Die Grünen
A. Organisationsstrukturen der Justiz
I. Selbstverwaltung der Justiz
Das vom Grundgesetz gezeichnete Bild des Richters zeichnet sich durch dessen Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive und sein Unterworfensein unter das Gesetz aus. Zur Verwirklichung einer solchen rechtsprechenden Gewalt ist ein hohes Maß - aber nicht unbedingt ein umfassendes - an Selbstverwaltung notwendig. Die Grenze der Selbstverwaltung ist da erreicht, wo sich die Justiz nicht mehr als eine unabhängige Kraft in der Demokratie, sondern als eine auch von parlamentarischen Einfluss losgelöste Macht begreift. Die Richterschaft kann nicht einen "eigenen Staat im Staat" bilden, mit völliger finanzieller, personeller und organisatorischer Selbständigkeit. Deshalb sind wir Grüne dafür, der Richterschaft im Bund und allen Ländern ein entscheidendes Mitspracherecht bei der Richtereinstellung und Beförderung zuzusprechen.
II. Amtsrecht der Staatsanwälte
Frage 1: Wir Grüne sind dafür, das einzelfallbezogene Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft abzuschaffen. Generell sollten auch die Generalstaatsanwälte und der Generalbundesanwalt weisungsfrei sein. Ausnahmen in Sonderfällen sind jedoch möglich. Die Generalstaatsanwälte in den Ländern und die Generalbundesanwälte sollen die Staatsanwaltschaften bei den ihnen vom Gesetz zugewiesenen Aufgaben leiten. Mit dieser Aufgabe verträgt es sich nicht, sie als politische Beamte einzustellen.
Frage 2: Im Bereich der Strafverfolgung muss die Polizei unter der Sachleitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft bleiben. Deshalb dürfen der Polizei nicht immer mehr eigenständige Befugnisse im Ermittlungsverfahren zugestanden werden. Der Bund und die Länder sind aufgerufen, finanziell und organisatorisch dafür zu sorgen, dass die Staatsanwälte ihre Leitungsaufgaben auch tatsächlich ausüben können.
III. Zusammenlegung von Gerichtsbarkeiten
Frage 1: Ähnlich wie die Vorschläge zur sog. "Großen Justizreform" scheint auch der Vorschlag zur Zusammenlegung der Fachgerichtsbarkeiten vom Sparzwang diktiert zu sein. Die Synergieeffekte, die man sich von einer Zusammenlegung verspricht, wurden bisher ebenso wenig nachgewiesen wie die angeblich mit ihr einhergehenden Vorteile für rechtssuchende Bürger und Bürgerinnen. Belege in Form von nachprüfbaren Zahlen und überzeugende Konzepte zur Zusammenlegung fehlen. Wir Grüne sind grundsätzlich offen auch für Veränderungen im fünfgliedrigen Justizaufbau. Diese dürfen jedoch nur unter zwei Voraussetzungen stattfinden: Zum einen darf die Unabhängigkeit der Richter nicht in Frage gestellt werden. Zum anderen kann ein bewährtes System nur durch ein besseres ersetzt werden.
Frage 2: Eine eventuelle Änderung des fünfgliedrigen Justizaufbaus - sei es durch Zusammenlegung von Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, sei es durch Zusammenlegung weiterer Gerichtsbarkeiten - müsste sich bis in die Bundesgerichte hinein widerspiegeln. Öffnungsklauseln haben grundsätzlich die Tendenz, Rechtszersplitterung herbeizuführen und die Übersichtlichkeit des Rechtssystems zu beeinträchtigen. In Einzelfällen sind sie allerdings hinzunehmen, wenn sie einen Zeitpunkt vorgeben, bis zu dem allen Ländern die Möglichkeit gelassen wird, in ihrem Tempo und auf ihre Weise das einheitliche definierte Regelungsziel zu erreichen.
IV. Mitbestimmungsrechte / "Dienstzeiten"
Frage 1: Bündnis 90/Die Grünen begrüßt die Stärkung von Richterräten und Präsidien. Die Richterschaft soll über ihre Gremien dadurch ein erhebliches Mitspracherecht erhalten, dass Richterräte und Präsidien sowohl über Arbeitsbedingungen als auch über Einstellungen und Beförderungen mitentscheiden können. Insoweit unterstützen wir Grüne die Forderungen des Deutschen Richterbundes.
Frage 2: Der Richterberuf auf Vollzeitstellen ist eine voll auslastende Tätigkeit. Dafür hat die Richterschaft in Selbstverantwortung über ihre Präsidien im Einzelfall zu sorgen. Unter diesen Voraussetzungen lehnt Bündnis 90/Die Grünen die Einführung von festen Arbeitszeiten für Richter und Richterinnen ab.
B. Europatauglichkeit der Justiz
Frage 1: Gesetzliche Öffnungsklauseln wirken der fortschreitenden Rechtsharmonisierung auf Gemeinschaftsebene entgegen und sind deshalb grundsätzlich abzulehnen. Öffnungsklauseln auf Länderebene fördern eine Rechtszersplitterung, die nicht wünschenswert ist. Sie können nur ausnahmsweise und nur als Übergangslösung da sinnvoll sein, wo regionale Besonderheiten länderspezifische Regelungen zeitweise erforderlich machen.
Frage 2: Bereits jetzt können Verbände der Rechtspflege im europäischen Rechtssetzungsverfahren ihre Stellungnahmen abgeben. Es ist wünschenswert, dass sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, damit rechtszeitig auf fachliche Bedenken hingewiesen werden kann. Weitergehenden Regelungsbedarf sehen wir Grüne nicht, denn institutionalisierte Rechte im Gesetzgebungsverfahren sollen allein von demokratisch legitimierten Gremien wahrgenommen werden.
Frage 3: Die Bemühungen zur Errichtung einer - unabhängigen - Europäischen Staatsanwaltschaft zum Schutz der wirtschaftlichen Interessen der EU und die Verbesserung der Kontrolle von Europol unterstützen wir. Entscheidend ist aber, dass neben dem Ausbau der exekutiven Elemente die Verankerung der Mindestrechte für Beschuldigte vorangetrieben und ihr effektiver Schutz durch europäische Gerichtsinstanzen gesichert wird. Dafür werden wir Grüne uns wie bisher vehement einsetzen.
C. Ausbildung
Frage 1: Der Prozess zu einer europäischen Angleichung universitärer Abschlüsse ist ein Fortschritt. Dadurch werden auch angehenden deutschen Juristen und Juristinnen neue Möglichkeiten eröffnet. Sie werden mit ihren Master- bzw. Bachelorabschlüssen dann in ganz Europa als Juristen arbeiten können. Deshalb befürworte ich diese Entwicklung, die neue Chancen über alte Rechtsgrenzen hinweg bietet und im Übrigen schon Wirklichkeit der Ausbildung in Deutschland und in Europa ist. Richtig ist aber, darauf hinzuwirken, dass diese Entwicklung nicht zu einem Qualitätsverlust in der Juristenausbildung führt. In der Praxis sind hier noch viele Fragen ungelöst, insbesondere was die Akkreditierungsmaßstäbe und -verfahren der Studiengänge an den Hochschulen betrifft. Gerade Verbände der Richter- und Anwaltschaft sollten sich mit eigenen Vorstellungen zur Qualitätssicherung einbringen und sich nicht einer notwenigen Reformbewegung in Europa verweigern.
Frage 2: Wir Grünen sind grundsätzlich gegen Zulassungsbeschränkungen für das Studium der Rechtswissenschaften. Für sinnvoll erachten wir jedoch Zwischenprüfungen zu einem früheren Zeitpunkt als dem des ersten Staatsexamens. Die Einführung eines Bachelorabschlusses würde diesem Ansinnen entgegenkommen. Dies fördert die rechtzeitige Orientierung der Studierenden und bewahrt sie vor einem "späten Erwachen". Grundsätzlich muss bereits in der Schule eine verbesserte Berufs- und Studienberatung stattfinden. Bündnis 90/Die Grünen ist dafür, dass Hochschulen und Studierende sich gegenseitig aussuchen können.
D. Besoldung / Versorgung
Frage 1: Wir wollen keinen ungebremsten Wettbewerbsföderalismus. Wir sehen hier Risiken für die Bediensteten aber auch für die Länder. Zu befürchten ist, dass Beamte aus den ärmeren Bundesländern abgeworben werden und sich sehr unterschiedliche Standards in den Ländern entwickeln. Deshalb halten wir eine Rahmenvorgabe durch den Bund, der den Ländern durch Öffnungsklauseln den erforderlichen eigenen Handlungsspielraum bietet, für die bessere Alternative.
Frage 2: Der von uns eingebrachte Entwurf eines Strukturreformgesetzes, das u.a. eine leistungsbezogene Besoldung einführen soll, sieht eine solche Änderung für die Richterbesoldung gerade nicht vor. Andernfalls wäre die richterliche Unabhängigkeit in Gefahr.
Frage 3: Für die von Bündnis 90/Die Grünen angestrebte grundlegende Reform der Versorgung i.S.e. Einbeziehung von Beamten in eine Bürgerversicherung ist die notwendige Verständigung auf eine Verfassungsänderung nicht absehbar. Mit dem Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz werden die Eingriffe, die wir im Bereich der Renten vornehmen mussten, auf die Beamten übertragen. Wir sind der Auffassung, dass die Eingriffe, die erforderlich sind, um die Sozialversicherungen zukunftsfähig zu gestalten, solidarisch von allen mitgetragen werden müssen. Nur so können wir den Sozialstaat erhalten und die von der Opposition geforderte Privatisierung der Lebensrisiken Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflege und Versorgung im Alter zurückweisen. Verantwortung für die Zukunft übernehmen heißt auch, heute die erforderlichen Rücklagen für die Pensionen zu bilden. In den vergangenen Jahren hat hier die Politik unverantwortlich gegenüber den kommenden Generationen gehandelt. Wir setzen uns daher ein für den Aufbau eines Pensionsfonds für neu eingestellte Beamte.
E. Weitere "Reformvorschläge"
Frage 1: Die auf der Justizministerkonferenz diskutierte Abschaffung der zweiten Tatsacheninstanz lehnen wir ab, denn sie hat sich bewährt. Ihre Abschaffung würde zu einem nicht hinnehmbaren Rechtsverlust führen. Unsere Justiz ist gerade wegen der vorhandenen Rechtsmittel so effizient.
Frage 2: Auch die Einführung einer Zulassungsberufung in allen Rechtsgebieten lehnen wir ab. Zunächst ist ohnehin die Evaluierung der ZPO-Reform abzuwarten, bevor neue Reformschritte unternommen werden.
Frage 3: Wir Grüne setzen hinsichtlich der Versetzbarkeit von Richtern und Richterinnen auf die Selbstregulierung durch die Präsidien und im Übrigen auf Freiwilligkeit. Eine umfassende externe Regelung über die Versetzbarkeit widerspricht der richterlichen Unabhängigkeit. Es muss weiterhin gelingen, den Ausgleich zwischen den Gerichtsbarkeiten durch Steuerung der Neueinstellungen und insbesondere durch freiwilligen Wechsel von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in einen anderen Gerichtszweig vorzunehmen.
Frage 4: Wir Grüne setzen uns dafür ein, dass Richter und Staatsanwälte ihren Kernaufgaben nachkommen können: die Erfüllung des Justizgewährauftrages. Von anderen Aufgaben sollten sie deshalb freigestellt sein.
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