An die
Mitglieder des Bundesvorstandes


An die
Mitgliedsvereine im DRB


An die
Vorsitzenden der Bezirksgruppen
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Berlin, 23. März 2005


Versorgungsänderungen 2005

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nachdem bereits in der Presse über erhebliche weitere Einschränkungen der Versorgung berichtet wurde, sieht der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zur Versorgungsänderung weit weniger starke Einschränkungen vor. Anstelle einer Höchstversorgung von nur noch 66,78 % der letzten Besoldung tritt jetzt - zunächst - eine Höchstversorgung von 71,13 %, zu erreichen nach 7 Stufen, wobei die Stufen 1 bis 3 bereits im Zusammenhang mit den Besoldungserhöhungen 2003 und 2004 hinter uns liegen.

Gegenüber der bisher im Gesetz nach sieben Stufen vorgesehenen Reduzierung auf 71,75 % handelt es sich um eine "maßvolle" Reduzierung. Ausgehend von der bisherigen Höchstversorgung von 75 % der letzten Besoldung bedeutet diese weitere Absenkung gleichwohl einen weiteren Eingriff in den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentierung von Richtern und Beamten. In diesem Zusammenhang hat der Richterbund in seiner Stellungnahme auch auf die Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 19.04.2004 [Az. 9 E 4577/03 (V)] an das Bundesverfassungsgericht verwiesen. Das Verwaltungsgericht geht bereits jetzt von einer Verfassungswidrigkeit der Neuregelungen durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 und der darin vorgesehenen Absenkung der Versorgung auf 71,75 % aus. Dann gilt dies für die Neuregelung erst recht.

Für den Entwurf des neuen Versorgungsnachhaltigkeitsgesetzes ist zusätzlich auf die Überprüfungsklausel hinzuweisen, die im Gesetzentwurf vorgesehen ist und deshalb noch vor dem Ende der jetzigen Absenkungsrunde von sieben Stufen wahrscheinlich zu weiteren Absenkungen führen wird.

Eine weitere Einschränkung der Versorgung im vorliegenden Gesetzentwurf betrifft ausschließlich den höheren Dienst sowie Richter und Staatsanwälte: Bei den Anrechnungszeiten für die Hochschulausbildung wird von den bisherigen drei Jahren die Zeit reduziert auf 855 Tage. Dies ist eine Verringerung um 240 Tage (= 8 Monate). Gegenüber der in der Presse genannten vollständigen Streichung der Anrechnungszeiten führt dies zu einer deutlich geringeren Versorgungsminderung. Die Verringerung der Anrechnung soll monatlich zunehmend ansteigen. Sie soll durch monatlich höhere Abschläge von jeweils fünf Tagen im Zeitpunkt des Ruhestandes zwischen dem 1.2.2006 und dem 1.2.2010 angepasst werden. D. h. zum Beispiel: Derjenige, der zum 1.1.2007 in den Ruhestand geht, hat 60 Tage weniger berücksichtigungsfähige Zeiten und derjenige, der zum 1.07.2007 in Pension geht, 90 Tage. Auch die Kürzung der Anrechnungszeiten ist eine Folge der Änderungen im Rentenrecht, bei denen die Anrechnung von Schul- und Hochschulzeiten für die Rente vollständig gestrichen wurden.

Nach den statistischen Daten, die der Richterbund dem Handbuch der Justiz entnehmen konnte, wird von dieser Neuregelung  mit Sicherheit nicht jeder Kollege oder jede Kollegin betroffen sein, da die für die Höchstversorgung notwendige Dienstzeit von 40 Jahren auch bei einer Kürzung der Anrechnungszeiten um 8 Monate erreicht werden kann. Aber bei vielen - dies könnte bis zur Hälfte der im Dienst tätigen Richter und Staatsanwälte durchaus der Fall sein - bedeutet diese Neuregelung eine zusätzliche Einschränkung im Versorgungsniveau um mehr als 1%.

Dem Deutschen Richterbund ist natürlich bewusst, dass durch das Rentennachhaltigkeitsgesetz bei den Sozialrenten in den nächsten Jahren deutliche Einschnitte in der Rentensteigerung zu erwarten sind. Jedoch dürfen Bund und Länder die Richter und Staatsanwälte nicht schlechter behandeln.
Dafür wird sich der Verband auch zukünftig entschieden einsetzen!

Der Verband hatte Musterverfahren gegen die bisherigen Versorgungskürzungen eingeleitet, die wegen der Vorlage des Verwaltungsgerichts Frankfurt bislang ruhen.
Sobald auf Grund des zu erwartenden Gesetzes und eventueller Besoldungsanpassungen weitere Versorgungsabsenkungen unter Berücksichtigung der Neuregelungen stattfinden, wird der Verband die Musterverfahren aufnehmen und Sie dazu rechtzeitig informieren.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Hanspeter Teetzmann,
Mitglied des DRB-Präsidiums

 

 

 

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