Schnellinfo 

 

 

An die

Mitgliedsvereine im Deutschen Richterbund

 

 

An die

Damen und Herren Vorsitzenden

der Bezirksgruppen

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31. Oktober 2002

Fö/ha 

 

 

 

 

DRB kann sich am dbb-Vorsorgewerk beteiligen

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

in Sachen „Riester-Rente“ ist es dem DRB gelungen, mit dem Deutschen Beamtenbund auszuhandeln, dass auch Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte unseres Verbandes sowie ihre Ehepartner am dbb-Vorsorgewerk teilnehmen können (s. auch DRiZ 10/2002, 357; der Artikel von Achim Vetter ist in der Anlage nochmals beigefügt).

 

Die Verwaltungskosten der mit dem dbb-Vorsorgewerk vertraglich verbundenen Versicherungen dürften niedriger sein als bei „normalen“ Anbietern auf dem Versicherungsmarkt. Auch wenn der DRB nicht in der Lage ist, jedes Einzelangebot auf seine Günstigkeit zu überprüfen, so kann man doch davon ausgehen, dass der mitgliederstarke Deutsche Beamtenbund gute Konditionen ausgehandelt hat.

 

Zur weiteren Information sind in der Anlage zwei Artikel (Editorial Achim Vetter zu den Pensionskürzungen und Dr. Paul Glauben zu verfassungsrechtlichen Aspekten des Versorgungsänderungsgesetzes 2001) beigefügt, die in der Ausgabe 11/2002 der DRiZ erscheinen werden.

 

Damit Interessierte Kontakt zu den im dbb-Vorsorgewerk verbundenen Versicherungen aufnehmen können, sind weiter Faltblätter beigefügt, auf dessen letzter Seite die Kontaktadresse notiert ist. Falls Sie noch weitere Exemplare hiervon benötigen, geben Sie uns bitte Bescheid.

 

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Unterlagen möglichst rasch verteilten. Um die staatliche Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss noch im Jahre 2002 ein Vertrag abgeschlossen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Uta Fölster

 

 

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