Schnellinfo
An die
Mitglieder der Bundesvorstandes
des DRB
An die
Damen und Herren Vorsitzenden
der Bezirksgruppen
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Änderungen der Versorgung / „Riester-Rente“
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Versorgungsänderungsgesetz ist beschlossen und in Kraft. Nachdem politisch keine ausreichenden Erfolge zu erzielen waren, werden viele Kolleginnen und Kollegen fraglos nunmehr gerichtlich gegen die von ihnen als Ungerechtigkeit und Ungleichheit empfundenen Regelungen vorgehen wollen. Die ersten Kürzungen werden sich jedoch erst ab dem Jahr 2003 auswirken, so dass unmittelbarer Handlungsbedarf für den einzelnen Betroffenen derzeit noch nicht besteht. Das Präsidium des Deutschen Richterbundes ist dabei, Klagemöglichkeiten zu eruieren. Wir wissen bereits um erste Betroffene, die - zum Teil mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken - klagen wollen. Wir bedanken uns für die Bereitschaft hierzu und bitten, das Präsidium des Deutschen Richterbundes im Interesse aller Kolleginnen und Kollegen über die Klagen als solche und den Verlauf der Prozesse jeweils auf dem Laufenden zu halten. Wir werden zu gegebener Zeit auch noch Muster für eventuelle Widersprüche gegen die Bescheide über die Zusammensetzung der Versorgung veröffentlichen.
Bereits ab dem Jahr 2002 besteht die Möglichkeit zum Aufbau der sog. Riester-Rente. Hierzu hat der Gesetzgeber im neu gefassten § 10 a EStG bereits vom laufenden Jahr an Abzugsmöglichkeiten bei der Einkommensteuer als Sonderausgaben vorgesehen in Höhe von 525,- Euro. Daneben kann - bei einem Altersvorsorgebeitrag, der im Jahr 2002 1 % der Bezüge erreicht - eine Zulage in Anspruch genommen werden. Die Grundzulage beträgt jeweils 38 Euro in den Jahren 2002 und 2003. Hinzu kommen Kinderzulagen in Höhe von 46 Euro pro Kind. Das Finanzamt nimmt automatisch die Prüfung vor, ob ein Sonderausgabenabzug für den Steuerpflichtigen im Einzelfall günstiger ist als die Zahlung der Zulage.
Sonderausgabenabzug und Zulagen werden jedoch nur gewährt, wenn der Betroffene eine Altersvorsorge getroffen hat, die die Voraussetzungen nach dem Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen erfüllt. Diese Verträge werden nur zertifiziert, wenn die Auszahlung der Leistungen aus dieser geförderten Altersvorsorge erst mit dem Beginn der Altersrente oder ab dem 60. Lebensjahr erfolgt, wenn eine Absicherung im Alter, etwa durch Leibrente oder Auszahlungsplan mit Restkapitalverrentung, gesichert ist und wenn lebenslang gleichbleibende oder steigende Leistungen garantiert sind.
Nach den bisher veröffentlichten Angeboten verschiedener Versicherungsträger erscheinen die Verwaltungs- und Absicherungskosten der neuen Verträge ungewöhnlich hoch - so hoch, dass fraglich ist, ob es sich etwa für einen 45-jährigen Kollegen ohne Kinder überhaupt rentiert, die Förderung in Anspruch zu nehmen. Viele Zertifizierungsanfragen sollen noch nicht beantwortet sein, ein echter Konkurrenzkampf der Versicherer scheint noch nicht entbrannt zu sein. Vielfach wird daher davor gewarnt, bereits jetzt eine Versicherung abzuschließen. Wir warnen derzeit ebenfalls vor übereilten Vertragsabschlüssen. Sie erhalten die Förderung in jedem Fall noch, wenn die Versicherungsverträge am 31.12.2002 abgeschlossen werden und die Beiträge für 2002 dann gezahlt sind; soweit ersichtlich, genügt auch noch die Nachentrichtung fehlender Beiträge bis 30.06. des Folgejahres. Eine gründliche Prüfung der Angebote und möglicher individueller Renditen erscheint gerade für unsere Berufsgruppen in jedem Falle unerlässlich.
Der Deutsche Beamtenbund hat wegen der hohen Verwaltungskosten der Anbieter für Einzelverträge das dbb-Vorsorgewerk gegründet, eine eigene Einrichtung, über die zusammen mit einer Versicherung ein für Beamte geeignetes Modell der Vorsorgeleistungen zu geringen Verwaltungskosten und daher besonders günstig angeboten wird. Dieses Versorgungswerk befindet sich noch im Aufbau. Der Deutsche Richterbund nimmt derzeit mit verschiedenen Versicherern Kontakt auf und prüft, ob ein besonders günstiges Angebot für Richter und Staatsanwälte gemacht werden kann. Auch Kontakte zum DBB sind angebahnt zur Prüfung, ob eine Teilnahme am dortigen Versorgungswerk möglich ist und für Richter und Richterinnen, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Sinn macht. Das Präsidium hat beschlossen, einen Anlageberater mit der Prüfung zu beauftragen, welches Angebot dann für uns am günstigsten ist. Die Prüfung wird sicherlich bis in den Herbst hinein andauern und auch nicht alle Sonderfälle berücksichtigen können, aber möglicherweise eine Regelung für den „Normalfall“ vorschlagen können.
Das Präsidium empfiehlt also, derzeit noch keine Vorsorgeverträge abzuschließen, sondern erst einmal die weitere Entwicklung jedenfalls bis zum Herbst 2002 abzuwarten. Wir werden bei neuen Erkenntnissen unverzüglich weiter berichten. Mit freundlichen Grüßen
Geert Mackenroth
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