Schnellinfo
An die
der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst ist ja nun unter "Dach und Fach", sowohl Streik als auch Nullrunde sind für die Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst bekanntlich abgewendet. Nunmehr kommt es entscheidend darauf an, wie diese Abmachungen auf die Besoldung von Beamten und Richtern übertragen werden. Bundesinnenminister Schily hat ja bereits angekündigt, dass eine 1:1 Der Deutsche Richterbund führt derzeit eine Vielzahl von Gesprächen mit allen in Rechtspolitik und Justiz maßgeblichen Politikern. Ich habe hierbei jeweils auf die im Verhältnis zu anderen Ländern relativ niedrige Besoldung der Staatsanwälte und Richter hingewiesen (vgl. DRiZ 8/2002, S. 277). Die Gesprächspartner haben Verständnis gezeigt, aber auf die Finanzminister verwiesen. Ich habe darauf gedrungen, dass der Abschluss zumindest 1:1 für die Richter- und Staatsanwaltsbesoldung übernommen wird, allerdings mit einer Ausnahme: Im Tarifabschluss ist als Kompensationsregelung für die Steigerungen vorgesehen, dass im Anstieg der Dienstaltersstufen für jeweils das erste Jahr, in dem die nächste Dienstaltersstufe erreicht ist, die Steigerung nur zur Hälfte weitergegeben wird. Diese Regelung darf nicht deckungsgleich auf die Richterbesoldung umgesetzt werden, weil es bei den Lebensaltersstufen im R 1- und R 2-Bereich nicht in erster Linie um Lebensalterssteigerungen geht, sondern um einen Ausgleich für fehlende Beförderungsmöglichkeit in der R-Besoldung, die eine Angleichung an den Beförderungsaufstieg in der A-Besoldung bilden soll. Es wäre in höchstem Maß ungerecht, wenn dieser Umstand nicht berücksichtigt würde. Ich habe in diesem Sinn an die Bundesjustizministerin geschrieben und die Landesvorsitzenden gebeten, in gleichem Sinn bei ihren Landesverwaltungen tätig zu werden. Im Übrigen kann ich nur hoffen, dass die maßgeblichen Verantwortlichen auch nach den Wahlen in Hessen und Niedersachsen bei ihrer Zusage des Umsetzens bleiben. Im Hinblick auf die Öffnungsklausel versuchen wir nach wie vor, allen Verantwortlichen zu verdeutlichen, dass eine solche Klausel zumindest für Richter und Staatsanwälte kontraproduktiv wäre und nicht in Betracht kommen kann. Dies zeigt sich gerade bei der "Ost-Besoldung". Soll damit ernsthaft gemeint sein, dass die Öffnungsklausel dazu führen kann, dass die Kolleginnen und Kollegen in den neuen Bundesländern nur noch 82 % oder 83 % statt der bisherigen 90 % oder 91 % Besoldung erhalten sollen? Mit freundlichen Grüßen |
|
© 2003 Deutscher Richterbund |