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(Stand 27.7.05) A. Organisationsstrukturen der Justiz I. Selbstverwaltung der Justiz Der gegenwärtige Aufbau der Judikative ist geprägt von einem Systembruch, weil an ihrer Spitze der Justizminister als Repräsentant der Exekutive steht. Der Exekutive gelingt es immer weniger, den erforderlichen Mittelbedarf der Justiz zu decken. Das vom Grundgesetz gezeichnete Bild des Richters wie des Staatsanwalts ist so lange nicht verwirklicht, als die Exekutive die für die Justiz bewilligten Mittel verteilt und Personalentscheidungen durch das Kabinett getroffen oder maßgeblich beeinflusst werden. Frage:
Neben der Entwicklung eines Modells "Selbstverwaltung" fordert der DRB eine umfassende Reform des Amtsrechts der Staatsanwälte. Die Staatsanwälte sind als staatliches Organ der Strafrechtspflege Teil der Dritten Gewalt. Sie sind der Objektivität verpflichtet mit einem durch das Legalitätsprinzip vorgegebenen Ermittlungsauftrag. In den bestehenden gesetzlichen Regelungen wird dem nicht genügend Rechnung getragen. Mit der Stellung der Staatsanwälte ist insbesondere die im Bund und in einigen Bundesländern geltende Regelung unvereinbar, die die höchsten Beamten der Staatsanwaltschaften noch immer als Regierungsorgane begreift, die gehalten sind, ihr Amt in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Absichten und Zielen der Regierung auszuüben (politische Beamte). Der DRB tritt seit langem für die Abschaffung des politischen Beamten im Bereich der Staatsanwaltschaft ein. Darüber hinaus muss das staatsanwaltschaftliche Weisungsrecht umfassend neu geregelt werden. Dazu gehört vor allem, dass den Justizministern die Befugnis genommen wird, durch Weisungen Einfluss auf die Sachbehandlung in einem einzelnen Verfahren zu nehmen. Nur hierdurch wird eine dem Leitbild des Europarates entsprechende unabhängige Rechtsanwendung gewährleistet. Fragen: 2. Wie soll die Sachleitungsbefugnis der StA gegenüber den Ermittlungspersonen angesichts einer Aufrüstung der Polizeien der Länder und des Bundes und einer Reduzierung des Personalbestandes bei den Staatsanwaltschaften gesichert werden? III. Zusammenlegung von Gerichtsbarkeiten Der Deutsche Richterbund lehnt die Schaffung einer einheitlichen öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeit und die Eingliederung der Arbeitsgerichtsbarkeit in die ordentliche Gerichtsbarkeit ab. Etwaige Vorteile einer solchen Reduzierung der Gerichtsbarkeiten werden lediglich behauptet, Belege in Form von nachprüfbaren Zahlen und überzeugende Konzepte zur Zusammenlegung fehlen. Die selbstständigen Fachgerichte haben sich seit Jahrzehnten bewährt, sie genießen bei allen Beteiligten großes Vertrauen. Ohne den Nachweis von Verbesserungen dürfen bewährte Gerichtsstrukturen nicht alleine aus fiskalischen Gründen und um Richter leichter versetzen zu können, zerstört werden. Fragen: IV. Mitbestimmungsrechte/"Dienstzeiten" Der DRB fordert, die Stellung des Richterrates zu stärken, um den Richterinnen und Richtern eine angemessene Einflussnahme auf die Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen zu ermöglichen. Der DRB lehnt Arbeitszeitregelungen für Richterinnen und Richter ab. Derartige Regelungen verstießen nicht nur gegen die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit, sie sind auch unnütz. Richterinnen und Richtern Dienstzeiten von 42 wöchentlichen Arbeitsstunden zu verordnen, würde ihre tatsächliche Arbeitszeit erheblich reduzieren. Fragen: B. Europatauglichkeit der Justiz Fragen: 2. Wie stehen Sie zu der Forderung des DRB, Verbände der Rechtspflege institutionell in Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene einzubinden? C. Ausbildung Der DRB ist skeptisch, ob die im "Bologna-Prozess" vorgesehene Vereinheitlichung der Studienabschlüsse auf die Ausbildung von Juristinnen und Juristen sinnvoll übertragen werden kann. Das gilt insbesondere mit Blick auf die aus seiner Sicht fehlenden Berufsbilder für den Bachelor-Abschluss. Fragen: 1. Wie stehen Sie zu dem Vorhaben, das Bachelor/Master-System auch in die deutsche Juristenausbildung einzuführen? 2. Wie stehen Sie zur Einführung von Zulassungsbeschränkungen für das Studium der Rechtswissenschaften?
Der DRB ist dagegen, die Kompetenz für die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten vom Bund auf die Länder zu übertragen. Der Bundesminister des Innern (BMI), dbb und verdi haben Neuregelungen für eine leistungsbezogene Bezahlung im öffentlichen Dienst verabredet. Die bisherige Regierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Fragen: 1. Soll nach Ihrer Auffassung die Besoldung der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte weiterhin auf Bundesebene geregelt werden oder sollen die Länder insoweit - ausschließliche ? - Gesetzgebungskompetenzen erhalten? 2. Was halten Sie von Leistungszulagen für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte? 3. Planen Sie weitere Einschnitte in der Versorgung, insbesondere für die pensionierten Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte?
Die Justizministerkonferenz hat Beschlüsse für eine "Justizreform" gefasst. Der DRB beurteilt diese Vorschläge überwiegend skeptisch (s. DRB-Positionspapier). Fragen: 1. Was halten Sie von der Abschaffung der 2. Tatsacheninstanz? 2. Was halten Sie von der Einführung der Zulassungsberufung? 3. Was halten Sie von gesetzlichen Regelungen, die Versetzbarkeit von Richterinnen und Richtern zu erleichtern? 4. Was halten Sie davon, Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten die Dienstaufsicht über Folgedienste in Serviceeinheiten zu übertragen?
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