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Änderungen der Beihilfevorschriften des Bundes durch das GKV-Modernisierungsgesetz
der Deutsche Richterbund wendet sich ausdrücklich gegen die Änderungen der Beihilfevorschriften des Bundes in der vorgeschlagenen Form. Wir verkennen nicht, dass die Haushaltslage des Bundes - genauso wie diejenige der Länder und Kommunen - prekär ist. Auch führen die Gesetzesänderungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung zu einer größeren Eigenbeteiligung der dort Versicherten und mittelbar zu Lohn- und Gehaltseinbußen. Allerdings erfahren die in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten als Gegenleistung nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers zugleich eine Entlastung bei den Beiträgen. Ein solcher Vorteil bleibt Richtern und Beamten verwehrt - trotz der vorgesehenen Beihilfeeinschränkungen im Umfang von 6 % der Beihilfeleistungen! Für die Richter und Beamten bedeutet die Neuregelung eine weitere Einschränkung ihrer Alimentation. Die angeblich wirkungsgleiche Übertragung der Veränderungen durch das GKV-Modernisierungsgesetz bedeutet in Wahrheit ein erneutes Sonderopfer für Richter und Beamte. Denn eine Beitragsreduzierung im Hinblick auf die Beihilfe kann es nicht geben, und im Hinblick auf den Teil der Krankheitskosten, die durch eine Privatversicherung abgedeckt werden, ist eine Kostenreduzierung nicht in Sicht. Nachdem bereits durch die Einschränkungen der Sonderzahlungen Richtern und Beamten Sonderopfer zugemutet werden, bedeutet dies erneut eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber anderen, auch anderen Bediensteten im öffentlichen Dienst. Ich möchte Sie deshalb trotz notwendiger Sparmaßnahmen dringend bitten zu berücksichtigen, dass Richter und Beamte nicht lediglich als ein besonders leicht zur Kasse zu bittender Kreis missbraucht werden. Sie haben als Innenminister dieses Landes auch eine besondere Verantwortung für diese Personengruppe zu tragen. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Arenhövel
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