Beschluss
der Bundesvertreterversammlung des Deutschen Richterbunds
in Koblenz am 23.4.2004

Zur Zusammenlegung von Gerichtsbarkeiten

Der Deutsche Richterbund lehnt die Schaffung einer einheitlichen öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeit und die Eingliederung der Arbeitsgerichtsbarkeit in die ordentliche Gerichtsbarkeit ab.
Die selbständigen Fachgerichte haben sich seit Jahrzehnten bewährt, sie genießen bei allen Beteiligten großes Vertrauen. Ohne den Nachweis von Verbesserungen dürfen bewährte Gerichtsstrukturen nicht allein aus fiskalischen Gründen zerstört werden.


 

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