Entschließung des Bundesvorstandes des Deutschen Richterbundes vom 25. Februar 2000 zum Referentenentwurf eines ZPO-Reformgesetzes Der Deutsche Richterbund wird sich zu den einzelnen im Referentenentwurf vorgesehenen Regelungen nach verbandsinterner Diskussion noch äußern. Zwar sieht der Entwurf eine Reihe durchaus akzeptabler Änderungen vor: So bestehen gegen einen einheitlichen Berufungs- und Beschwerderechtszug zu den Oberlandesgerichten und gegen eine verfahrensrechtliche Stärkung der ersten Instanz keine grundsätzlichen Bedenken. Einer Annahmeberufung, deren Voraussetzungen und konkrete Ausgestaltung noch erörtert werden müssen, kann zugestimmt werden. Die Bindung des Berufungsgerichts an die rechtsfehlerfreie Tatsachenfeststellung der Eingangsinstanz erscheint vertretbar. Dagegen sind jedoch unabdingbare Vorgaben, die der Deutsche Richterbund zur Grundlage seiner Stellungnahme vom 7. Oktober 1999 (DRiZ 1999, 426 ff.) gemacht hatte, im Entwurf nicht berücksichtigt. Dazu gehörten vor allem:
Im Interesse der Erhaltung einer qualitativ hochstehenden Rechtsprechung in Deutschland und im Interesse des Rechtsschutzes der Bürger unseres Landes lehnt der Deutsche Richterbund die Reform der Rechtsmittel in Zivilsachen deshalb in der beabsichtigten Form ab. |
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