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Dezember 2004
Zu dem Vorschlag einer Richtlinie über Mediation in Zivil- und Handelssachen nimmt der Deutsche Richterbund wie folgt Stellung: I. Es muss insoweit den begleitenden Ausführungen und Gründen widersprochen werden. Zwar mag eine einheitliche Regelung Vorteile bringen, aber sie ist nicht zwingend zur Angleichung der Lebensverhältnisse erforderlich. II. Bedenken sind anzumelden über die beabsichtigten Regelungen des Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie. Diese sollten jedenfalls in dieser zu unbestimmten Form nicht umgesetzt werden. Der Zeitpunkt, wann die Mediation beendet und damit die Hemmung des Laufs der Verjährungsfrist ebenfalls beendet ist, ist unklar und überdies Manipulationen durch die Parteien ausgesetzt. So ist nicht klar, was darunter zu verstehen sein soll, dass die Parteien die Mediation tatsächlich aufgegeben haben. Dies hängt bei vielen Verhaltensweisen von den inneren Intentionen eines Beteiligten ab, denn viele Handlungen können in unterschiedlicher Weise gewertet werden. Die inneren Intentionen sind aber praktisch nicht feststellbar, und sie sind dadurch Manipulationen unterworfen. Sinnvoller erscheint, dem Mediator aufzugeben festzustellen, dass die Mediation beendet ist. Dabei kann dieser zum einen an die ausdrücklichen Erklärungen anknüpfen, aber auch an die unzureichende Mitwirkung oder an die Aussichtlosigkeit. Es wäre mit einer solchen ausdrücklichen Erklärung des Mediators außerdem ein fester Anknüpfungspunkt für den erneuen Weiterlauf der Verjährungsfrist gegeben, so dass die Betroffenen und die Gerichte klare und eindeutige Feststellungen treffen könnten. Ebenso bedarf die Regelung über die Vollstreckbarkeit der im Rahmen einer Mediation getroffenen Vereinbarungen (Art. 5) der Klarstellung. Es sollte nämlich sichergestellt werden, dass ein Gericht oder sonst eine geeignete Stelle, wie etwa Notare, die Gesetzmäßigkeit und Durchsetzbarkeit und - zumindest in gewissen Grenzen - die Ausgewogenheit der getroffenen Vereinbarung prüfen dürfen. Anderenfalls wäre der Ausnutzung des Mediationsverfahrens durch eine wirtschaftlich überlegene Partei, gerade im kaufmännischen Bereich, aber auch etwa in Familienstreitigkeiten, Tür und Tor geöffnet. gez. Brigitte Kamphausen, stellv. Vorsitzende des DRB
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