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Januar 2006 Stellungnahme
Beamte und Richter sowie vor allem die Versorgungsempfänger mussten in den letzten zehn Jahren erhebliche Einschnitte in ihre Alimentation hinnehmen. Dies geschah nicht durch einen einzelnen Schritt, sondern durch eine Vielzahl von Maßnahmen, ohne dass sich die Bediensteten dagegen wehren konnten. Denn für sie besteht ein besonderes Treueverhältnis gegenüber den Dienstherren. Mit dieser Treuepflicht korrespondiert allerdings die Fürsorgepflicht des Bundes und der Länder gegenüber Beamten und Richtern. Der Deutsche Richterbund hat begründete Zweifel, dass diese Fürsorgepflicht noch angemessen wahrgenommen wird: Der Deutsche Richterbund verkennt nicht die außerordentlich angespannte Haushaltslage des Bundes. Gleichwohl gebietet es die staatliche Fürsorgepflicht, die auch zukünftig angemessene Absicherung der Versorgung der Beamten und Richter zu gewährleisten. Diesen ist sicherlich eine Kürzung ihrer Sonderzahlungen weitaus besser zu vermitteln, wenn ihnen verdeutlicht wird, dass die Bundesregierung auch ihre Altersversorgung im Blick hat und zumindest einen Teil der durch die verminderten Sonderzahlungen eingesparten Gelder der Versorgungsrücklage des Bundes zuführt. Eine solche Maßnahme änderte zwar nichts an den aktuellen Einkommensverlusten, minderte aber die nicht grundlose Sorge um weitere zukünftige Versorgungskürzungen. gez. Hanspeter Teetzmann, Mitglied des DRB-Präsidiums
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