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November 2004 S t e l l u n g n a h m e
Der DRB unterstützt nach wie vor jeden sinnvollen Fortschritt auf dem Sektor einer Modernisierung der Justiz mittels elektronischer Medien. Daher begrüßt der DRB die Vorlage des JKomG durch das Bundesministerium der Justiz als einen weiteren Schritt vom elektronischen Rechtsverkehr hin zur Nutzbarmachung der Elektronik auch im Bereich der Aktenführung und damit der Schaffung einer modernen, mit aktuellen Arbeitsmethoden und Techniken ausgestatteten Justiz. Im Einzelnen: 1. Weitergehend als im Entwurf vorgesehen sollte die Möglichkeit der elektronischen Aktenführung auch im Strafverfahren geschaffen werden. Schon heute werden weite Teile der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen elektronisch gespeichert. Auch die Anwaltschaft bedient sich nahezu ausschließlich dieses Mediums. Im Bereich der Kleinkriminalität ist es denkbar, von der Anzeige eines Ladendiebstahls im Kaufhaus bis zum Strafbefehl ausschließlich elektronisch vorzugehen. Diese Möglichkeiten sollten genutzt werden, möglicherweise zunächst in Form von Modellversuchen.
Sofern die qualifizierte digitale Signatur beibehalten werden soll, muss die Akzeptanz der Bürger durch eine breite Anwendungsmöglichkeit auch außerhalb der Justiz (z.B. durch Jobkarte, Gesundheitskarte oder EC-Karten, jeweils mit qualifizierter elektronischer Signatur) gesteigert werden. Daneben ist daran zu denken, Anreize im Kostenrecht für die Verwendung elektronischer Medien zu schaffen.
- die erforderlichen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte beachtet werden - die Richter und Staatsanwälte vor Einführung der neuen Arbeitsmethoden eingehend informiert und geschult werden - Lösungen für diejenigen gefunden werden, die mit dem neuen Medium aus Alters- oder sonstigen Gründen nicht umzugehen in der Lage sind - Softwarelösungen für die Organisation des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akten gefunden werden, die - eine einfache Nutzung ermöglichen - die erforderliche Sicherheit des Datenverkehrs garantieren - für jeden Bürger einen einfachen und kostengünstigen Zugang
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