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26. Juli 2002 DRB: Starker Tobak im "Zwickel-Verfahren" Nach übereinstimmenden Medienberichten bezichtigen der wegen Untreue beschuldigte Zwickel und seine Verteidiger die ermittelnden Düsseldorfer Staatsanwälte der Voreingenommenheit und fordern deren Ablösung. Dieser durch nichts belegte Vorwurf stellt einen unzulässigen Angriff auf die Unabhängigkeit der 3. Gewalt dar und zeugt von mindestens zweifelhaftem Verständnis rechtsstaatlicher Prinzipien. Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Geert Mackenroth: "Es ist schon starker Tobak, unabhängigen Staatsanwälten nach zweijähriger Ermittlungstätigkeit Voreingenommenheit vorzuwerfen. Beschuldigter und Verteidiger sollten ´Ross und Reiter´ nennen und ihren Verdacht in dem prozessual vorgesehenen Verfahren prüfen lassen. Offenbar passt dem Beschuldigten das befürchtete Ergebnis - eine Anklageerhebung – nicht und er versucht, mit diesem durchsichtigen Ablenkungsmanöver einen Nebenkriegsschauplatz zu eröffnen. In einem Rechtsstaat überprüft aber ein unabhängiges Gericht den für die Anklage erforderlichen hinreichenden Tatverdacht - nicht der Beschuldigte." Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
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