29. März 2001
Deutscher Richterbund: Mit neuem ZPO-Entwurf kann die Praxis leben
Der Deutsche Richterbund hat auf seiner heutigen Delegiertenversammlung zum geänderten Regierungsentwurf zur ZPO folgenden Beschluss gefasst:
Der Deutsche Richterbund stellt fest, dass das Bundesjustizministerium zahlrei-chen Anregungen aus der Praxis zur Änderung des Regierungsentwurfs nachge-kommen ist.
Trotz Einwendungen gegen Einzelvorschriften in der ZPO ist der DRB der Auffas-sung, dass die Praxis mit diesem Entwurf arbeiten kann. Dabei geht er davon aus, dass dem erhöhten Personalaufwand in der 1. Instanz eine entsprechende Perso-nalvermehrung dort gegenübersteht.
Der DRB begrüßt, dass im Wege einer Experimentierklausel Erkenntnisse darüber gewonnen werden sollen, ob die zunächst beabsichtigte flächendeckende Verla-gerung der Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte zum Oberlandesgericht eine Verbesserung des Verfahrens für den Rechtsuchenden bewirkt.
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