Vom 1. März 2000

Deutscher Richterbund: Zivilprozessreform so nicht

Der Deutsche Richterbund hat Details der jetzt von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin konkretisierten Pläne zur Reform des Zivilprozes-ses kritisiert. Namentlich der vorgesehene fast völlige Verzicht auf das qualitätsichernde Kollegialprinzip bei den Landgerichten und dessen mas-sive Aushöhlung bei den Oberlandesgerichten stoßen auf die entschiede-ne Ablehnung des DRB.

"Der Referentenentwurf sieht zwar eine Reihe durchaus akzeptabler Än-derungen vor", erklärte der Bundesvorstand des DRB in Karlsruhe. "So kann sich der DRB beispielsweise durchaus mit einem einheitlichen Beru-fungs- und Beschwerderechtszug zu den Oberlandesgerichten und einem grundsätzlichen Verzicht auf eine zweite Tatsacheninstanz anfreunden. Aber solange nicht verbindlich geklärt ist, wie die Reform in der Praxis or-ganisatorisch umgesetzt und vor allem die bei den Eingangsgerichten an-fallende erhebliche Mehrarbeit personell aufgefangen werden kann, wird der DRB diesem Entwurf nicht zustimmen."

Der Deutsche Richterbund bleibt weiterhin gesprächsbereit und wird sich in der jetzt anstehenden Debatte über die Detailregelungen und im weite-ren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens um substantielle Verbesserun-gen des Entwurfs bemühen.

Der Wortlaut des Beschlusses des DRB-Bundesvorstandes ist auf der Internet-Seite des Deutschen Richterbundes abrufbar (www.drb.de).


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