23. April 2002 DRB: Kein Aufweichen der Gewaltenteilung - auch nicht
Die Regierungskoalition plant eine Änderung der §§ 129 a und b StGB dahin, dass künftig strafbar sein soll die Unterstützung auch ausländischer Terrororganisationen mit Inlandsbezug. Dies ist ein richtiger Ansatz, um der „Schläfer-Problematik“ zu begegnen. Diese Taten sollen - wenn Vereinigungen außerhalb der EU betroffen sind - aber nur mit Ermächtigung des Bundesministeriums der Justiz verfolgt werden können, das dabei nach gesetzlich vorgegebenen Kriterien die „guten“ Befreiungsbewegungen von den „schlechten“ Terrororganisationen abgrenzen soll. Der Deutsche Richterbund (DRB) spricht sich nachdrücklich gegen diese Aufweichung der Gewaltenteilung aus. Der Vorsitzende des DRB, Geert W. Mackenroth, erklärte dazu:
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