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13. Januar 2003 DRB: Kein Nachweis rechtswidriger Telefonüberwachungen Im Zusammenhang mit Medienberichten der letzten Tage warnt der Deutsche Richterbund - Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte - vor übereilten und pauschalierenden Bewertungen der Justizpraxis bei Telefonüberwachungen (§ 100 a Strafprozessordnung). Es gibt derzeit keine verlässlichen Zahlen, die den Vorwurf, in Deutschland werde zu schnell und zu viel abgehört, rechtfertigten. Erst wenn ein vom Bundesjustizministerium bereits in Auftrag gegebenes Gutachten des Max-Planck-Instituts (Freiburg) vorliegt, mag darüber gestritten werden. Wenn im Einzelfall Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Richterinnen und Richter, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen bei Anordnung und Durchführung von Telefonüberwachungen nicht dem Gesetz gemäß vorgegangen sein oder vorgeschriebene Benachrichtigungen unterlassen haben sollten, so sollte die Überprüfung derartiger Vorwürfe in dem gesetzlich vorgesehenen Instanzenzug erfolgen; die bloße Zahl der Anordnungen lässt lediglich Rückschlüsse auf den Ermittlungsbedarf, nicht aber auf die Prüfungsqualität zu. Der DRB-Vorsitzende Geert Mackenroth erklärte dazu heute: Jede Telefonüberwachung ist ein gravierender Eingriff in die Grundrechte der Beteiligten. Auch deshalb prüft bereits die Polizei sehr genau und sorgfältig, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Ich habe keinen Anlass zu der Annahme, dass die sich anschließenden Prüfungen der Staatsanwaltschaften und der Gerichte generell oberflächlich erfolgen, vielmehr sind sich Richter und Staatsanwälte auch hier ihrer großen Verantwortung stets bewusst. Wer Anhaltspunkte für konkrete Fehler hat, mag Ross und Reiter nennen - pauschale Vorwürfe gefährden das Vertrauen in die rechtsstaatliche Arbeit der Justiz.
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