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24. Januar 2006 DRB: Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug muss
Nach dem Koalitionsvertrag und den Ergebnissen zur Föderalismusreform soll die Regelungskompetenz für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder übertragen werden. Eine Kompetenzverlagerung auf 16 Bundesländer wäre fatal. Nicht nur wegen der Gefahr, dass es dann zwar bundesweit einheitliches Straf-, Verfahrens- und Un-tersuchungshaftvollzugsrecht gäbe, aber 16 verschiedene Regelungen für den Strafvollzug. Noch besorgniserregender ist die begründete Befürchtung, dass in den Ländern sachfremde, weil wahltaktisch und fiskalisch motivierte Erwägungen den gesetzlichen Rahmen für den Strafvollzug bestimmen. Dies würde die Sicher-heit der Bevölkerung und auch den verfassungsrechtlichen Resozialisierungsauf-trag gefährden. Bereits im Oktober 2005 hat der DRB gemeinsam mit vielen anderen Institutionen und Verbänden an die Verantwortlichen appelliert, von diesem Vorhaben Abstand zu nehmen.
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