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DRB: Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug muss Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen wird erörtert, die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder zu verlagern. Der DRB-Vorsitzende Wolfgang Arenhövel: "Eine Kompetenzverlagerung auf 16 Bundesländer halte ich für fatal. Nicht nur wegen der Gefahr, dass wir dann zwar bundesweit einheitliches Straf-, Verfahrens- und Untersuchungshaftvollzugsrecht haben, aber 16 verschiedene Regelungen für den Strafvollzug. Noch besorgniserregender ist die begründete Befürchtung, dass die Länder aus Kostengesichtspunkten Haftstandards bis unter die Mindestgrenze senken werden - eine Entwicklung, die sich in einem Rechtsstaat verbietet."
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