Vom 20. November 1998 Strafverfolgung gehört zur Justiz Der Deutsche Richterbund lehnt die Absicht der Bundesregierung, der Polizei eine eigenständige Befugnis zur Ahndung von "Bagatelldelikten" mit "Strafgeldern" einzuräumen, kategorisch ab. Die Pläne der Bundesregierung tangieren in bedenklicher Weise das Rechtsstaatsprinzip. Dieses weist die Aufgabe der Rechtsgewährung auf dem Gebiet des Strafrechts ausschließlich und einschränkungslos den Gerichten und den Staatsanwaltschaften zu. Die Staatsanwaltschaft ist als "Wächterin des Gesetzes" für die Ordnungsmäßigkeit und Rechtmäßigkeit der Strafverfolgung zuständig. Sie ist strikt an das Legalitätsprinzip gebunden und hat nicht nur die Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln. Sie ist notwendiges Organ der Strafrechtspflege und als solches der Dritten Gewalt zuzuordnen. Mit der Einführung einer eigenständigen Sanktionsbefugnis der Polizei würde ein Kernbereich des Strafverfahrens aus der Verantwortung der Justiz herausgelöst. Die Verlagerung entsprechender Zuständigkeiten auf eine Exekutivbehörde (Polizei) würde das Gewaltenteilungsprinzip unserer Verfassung aushebeln. Das ist unannehmbar. Nur unter der Verantwortung der Staatsanwaltschaft können die rechtsstaatliche Kontrolle des Ermittlungsverfahrens - frei von sachfremden Einflüssen - und die gerichtliche Verwertbarkeit der Ermittlungsergebnisse sichergestellt werden. Nur bei den unabhängigen Gerichten kann im Rechtsstaat die Verantwortlichkeit für die Sanktionierung von Straftaten liegen. |
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