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9. Juli 2004
Endlich: Strafrechtliche Hauptverhandlungen können zukünftig bis zu drei Wochen unterbrochen werden Der Bundesrat hat heute dem Justizmodernisierungsgesetz zugestimmt und damit auch grünes Licht gegeben für die Verlängerung der Unterbrechungsfrist der strafrechtlichen Hauptverhandlung von 10 Tagen auf bis zu drei Wochen. Der Deutsche Richterbund begrüßt diese Regelung. Sie trägt den Interessen der Opfer Rechnung, die nicht mehr Gefahr laufen, bei bisweilen unvermeidlicher Überschreitung der äußerst knappen Frist von 10 Tagen einer Neuauflage des Prozesses ausgesetzt zu sein. Die Fristverlängerung wird zudem die Justizhaushalte kostenmäßig spürbar entlasten, weil es nicht mehr nötig sein wird, enorm teure Schiebetermine nur zu dem Zweck anzuberaumen, die 10-Tagesfrist einzuhalten. Der Vorsitzendes des Deutschen Richterbundes, Wolfgang Arenhövel: Solange ich in der Justiz tätig bin, und das bin ich immerhin seit fast 30 Jahren, fordert der Deutsche Richterbund diese Fristverlängerung. Und obwohl hierüber Konsens mit der Politik und auch der Anwaltschaft bestand, mussten Jahrzehnte vergehen, bevor diese jedenfalls gesetzgeberische Kleinigkeit umgesetzt worden ist. Ich bin froh, dass ich die Neuregelung noch als im Dienst befindlicher Richter erleben darf.
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