12. Oktober 2005

Deutscher Richterbund: Sterbehilfe kein Thema für medienwirksame Schlagzeilen


Nach Zeitungsberichten spricht sich der Justizsenator von Hamburg, Roger Kusch, dafür aus, den Straftatbestand der aktiven Sterbehilfe (§ 216 Strafgesetzbuch: "Tötung auf Verlangen") abzuschaffen. Der Staat, so Kusch, müsse den Wunsch nach Sterbehilfe akzeptieren.

Nach Auffassung des Deutschen Richterbundes (DRB) sind die "Sterbehilfe" und damit auch der Straftatbestand der Tötung auf Verlangen Themen, die dem Diskurs im politischen Tagesgeschäft wegen ihrer ethischen und juristischen Komplexheit entzogen sind. Die medienwirksame Aufbereitung der Meinung eines einzelnen Politikers genügt einem angemessenen, würdigen Umgang mit diesen Fragen nicht.

Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Wolfgang Arenhövel:

"Sterbehilfe ist gerade für uns Deutsche ein höchst schwieriges und sensibles Thema. Wir haben die historisch nachvollziehbar begründete Sorge um den Missbrauch gesetzlicher Regelungen. Gerade deshalb sollten wir das Thema äußerst zurückhaltend und vorsichtig diskutieren. Straflose aktive Sterbehilfe bedeutet nicht in jedem Fall einen würdigen Umgang mit dem Tod."



 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Uta Fölster, Bundesgeschäftsführerin des DRB, Tel.: 030/20 61 25-0, Fax: 030/20 61 25-25, 
E-Mail: info@drb.de

Der Deutsche Richterbund ist der größte Berufsverband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Deutschland und deren Spitzenorganisation. 25 Landes- und Fachverbände mit rund 14.000 Mitgliedern (bei rund 25.000 Richtern und Staatsanwälten insgesamt) vereinigen sich unter seinem Dach. Der Deutsche Richterbund vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Regierungen, Parlamenten und Öffentlichkeit. 

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