4. Oktober 2002

Deutscher Richterbund: Sicherheitslücke bei Haftentlassung
von Rückfalltätern

Der Deutsche Richterbund mahnt aus gegebenem Anlass erneut eine seriöse Debatte über die Sicherungsverwahrung von Rückfalltätern an. Bereits bei Einführung der sog. Vorbehaltslösung, nach der Gerichte bei besonders gefährlichen Tätern deren Gefährdungspotential überprüfen und ggf. im Urteil die Anordnung von Sicherungsverwahrung vorbehalten können, hat der Deutsche Richterbund auf eine Sicherheitslücke hingewiesen. Diese – vor kurzem Gesetz gewordene – Regelung erfasst nicht die sog. Altfälle: Gegen vor Inkrafttreten dieser Neuregelung abgeurteilte Täter können die Strafgerichte nachträglich Sicherungsverwahrung nicht verhängen. Da diese Täter häufig hohe Freiheitsstrafen verbüßen, „greift" das neuen Gesetz oft erst nach Jahren – bis dahin ist der Schutz der Bevölkerung möglicherweise nicht immer gewährleistet. Diese Gefährdungslücke ließe sich, wie in einigen Ländern bereits durch Landesgesetz geschehen, schließen durch ein rechtsstaatlich abgesichertes Verfahren, nach dem die künftige Gefährlichkeit solcher Täter unmittelbar vor der Haftentlassung in jedem Fall – und nicht nur bei einer vorzeitigen Entlassung – gerichtlich überprüft wird.

Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Geert Mackenroth sagte dazu: „Natürlich haben auch die Beschuldigten in den letzten grausamen Mordfällen bis zum Abschluss der Strafverfahren als unschuldig zu gelten. ‚Tickende Zeitbomben’ dürfen gleichwohl nicht sehenden Auges – auch nicht nach Vollverbüßung ihrer Strafe – entlassen werden. Das Instrument der Führungsaufsicht ist ein stumpfes Schwert, weil es die Entlassung selbst nicht verhindert."




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