22. Oktober 2000
Gemeinsame Erklärung
des Ministers der Justiz des Landes Brandenburg
und des Deutschen Richterbundes - Landesverband Brandenburg -
I. In den letzten Tagen ist in den Medien intensiv über einen Fall berichtet worden, in dem sich der Büroleiter des JM mit einer Richterin am Amtsgericht Neuruppin auseinandergesetzt hat. Nach einem gemeinsamen Gespräch des Ministers für Justiz und für Europafragen des Landes Brandenburg mit dem Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes - Landesverband Brandenburg -, in dem die gegenseitigen Standpunkte und vertiefende Sachinformationen ausgetauscht worden sind, besteht Übereinstimmung in folgenden Punkten:
- Die Dienstbereitschaft der Gerichte auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten ist selbstverständliche Voraussetzung des Justizgewährleistungsanspruchs. Richterinnen und Richter in Brandenburg stehen und standen auch in der Vergangenheit an den Wochenenden sowie an Feiertagen für Eilfälle zur Verfügung. Es besteht aus mehreren Gründen Anlass, die geltenden Regelungen des richterlichen Eildienstes zu verdeutlichen.
- Bei Kontakten des Ministeriums mit Richterinnen und Richtern und bei Wahrnehmung der Rechte aus § 26 DRiG ist besonders darauf zu achten, dass jeder Eindruck einer unzulässigen, die richterliche Unabhängigkeit berührenden Einflussnahme vermieden wird. Dies kann am besten dadurch gewährleistet werden, dass grundsätzlich der Dienstweg eingehalten wird. Es ist in Ausnahmefällen nicht zu beanstanden, wenn der Justizminister unmittelbar einem Rechtsuchenden Hilfestellung dabei gewährt oder gewähren lässt, den zuständigen Eilrichter ausfindig zu machen.
- Das Vorgehen des Justizministers im konkreten Fall bietet keine Anhaltspunkte für einen parteipolitischen Hintergrund, der in den Medien erweckte gegenteilige Eindruck ist unzutreffend. Am 15. Juli 2000 ging es dem Büroleiter des Ministers um die Gewährung effektiven Rechtsschutzes. Der Justizminister bedauert, dass sich die betroffene Richterin durch die Bitten seines Büroleiters unter Druck gesetzt gefühlt hat.
- Bei der weiteren Aufarbeitung dieses Falles haben sich die Beteiligten, insbesondere der Vorsitzende des Richterbundes Brandenburg, nicht von persönlichen Motiven leiten lassen, sondern sich ausschließlich an der Sache im Rahmen ihrer Aufgabenstellung orientiert.
- Die Berichterstattung der letzten Tage in den Medien ist überzeichnet und teilweise falsch, sie beruht insoweit nicht auf Informationen des Deutschen Richterbundes.
II. Mit dieser gemeinsamen Erklärung kehren der Justizminister und der Brandenburgische Richterbund zur bisher praktizierten sachlichen Gesprächsebene zurück.
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